Sonderstatut und Regionalgesetze
Bezugsbestimmungen
Die Daten werden gemäß Art. 12 Abs. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 veröffentlicht.
Gegenstand der Pflicht
Sonderstatut und Gesetze betreffend die Aufgaben, Organisation und Ausübung der Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung im aktuell geltenden Wortlaut