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Kontrollierte Körperschaften

Bezugsbestimmungen

Gemäß Art. 22 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013

  • Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften
    Der Regionalrat hat als Organ der Region keine Aufsichtsfunktion über andere Körperschaften.
  • Beteiligte Gesellschaften
    Der Regionalrat ist als Organ der Region an keinen Gesellschaften beteiligt.
  • Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften
    Der Regionalrat, Organ der Region, kontrolliert keine anderen privatrechtlichen Körperschaften.