Kontrollierte Körperschaften
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 22 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013
- Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften
Der Regionalrat hat als Organ der Region keine Aufsichtsfunktion über andere Körperschaften. - Beteiligte Gesellschaften
Der Regionalrat ist als Organ der Region an keinen Gesellschaften beteiligt. - Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften
Der Regionalrat, Organ der Region, kontrolliert keine anderen privatrechtlichen Körperschaften.