Verwaltungs - und Rechnungsprüfungsorgan
Gegenstand der Pflicht
Berichte der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane zum Haushaltsvoranschlag oder Budget, zu den entsprechenden Änderungen, zur Abschlussrechnung oder zum Jahresabschluss
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013