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Verwaltungs - und Rechnungsprüfungsorgan

Gegenstand der Pflicht

Berichte der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane zum Haushaltsvoranschlag oder Budget, zu den entsprechenden Änderungen, zur Abschlussrechnung oder zum Jahresabschluss

Bezugsbestimmungen

Gemäß Art. 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013