Allgemeine Akten
ALLGEMEINE VERWALTUNGSAKTE
Richtlinien, Rundschreiben, Programme, Anweisungen und jeder vom Gesetz vorgesehene oder wie auch immer erlassene Akt, welcher allgemeine Verfügungen über die Organisation, die Befugnisse, Ziele oder Verfahren enthält, die die Verwaltung betreffenden Rechtsvorschriften auslegt oder Bestimmungen für deren Anwendung festlegt.
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 12 Abs. 1 und 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013