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Inhaber von Mitarbeits- oder Beratungsaufträgen

Gegenstand der Pflicht

In Bezug auf Studien-, Forschungs-, Mitarbeits- und Beratungsaufträge werden nachstehende Daten veröffentlicht:

  1. Vor- und Zuname des Auftragsinhabers
  2. Gegenstand
  3. Auftragsdauer
  4. Eckdaten der Beauftragungsmaßnahme
  5. Für die Mitarbeit/Beratung vorgesehene sowie ausgezahlte Entgelte

Bezugsbestimmungen

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. d) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014, Art. 2 Abs. 3 des Landesgesetzes der autonomen Provinz Trient Nr. 4/2014 und Art. 39 undecies des Landesgesetzes der autonomen Provinz Trient Nr. 23/1990

Anmerkung

Seit 2020 sind die Daten betreffend diesen Unterbereich gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. a) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 auf der staatlichen Datenbank „Anagrafe delle prestazioni' zugänglich.

VERZEICHNIS DER VON DER REGIONALVERWALTUNG VOR 2019 ERTEILTEN STUDIEN, BERATUNGS UND MITARBEITSAUFTRÄGE