Zum Hauptinhalt springen Zum Hauptmenü springen
Fraktionssprecherkollegium

Das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden setzt sich aus den Fraktionsvorsitzenden der verschiedenen Ratsfraktionen zusammen und steht unter dem Vorsitz des Regionalratspräsidenten/der Regionalratspräsidentin. Seine Zuständigkeiten werden von Art. 74, 38, 44 und 21 der Geschäftsordnung geregelt. Das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden kann außerdem über die Tagesordnung und den Ablauf der Arbeiten sowie über die Einfügung neuer Punkte in die Tagesordnung entscheiden.

Präsident

Zusammensetzung