Zum Hauptinhalt springen Zum Hauptmenü springen
Gesetzgebungskommissionen

Die Zusammensetzung der Gesetzgebungskommissionen muss dem Bestand der Sprachgruppen und der Stärke der Fraktionen, wie sie im Regionalrat vertreten sind, entsprechen. Die Gesetzgebungskommissionen, deren Anzahl vom Regionalrat festgelegt wird (derzeit sind es drei), haben verschiedene Zuständigkeitsbereiche, die sich an die vom Autonomiestatut festgelegten Gesetzgebungsbefugnisse der Region anlehnen. Hauptaufgabe der Gesetzgebungskommissionen ist es, die regionalen Gesetzentwürfe einer Vorprüfung zu unterziehen und darüber im Regionalrat zu berichten. Im Laufe der Kommissionsarbeiten können Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden. Die Plenardebatte über einen Gesetzentwurf geht von dem von der Kommission erarbeiteten Text und dem entsprechenden Bericht aus. Die Kommissionen können bei den zuständigen Regionalassessoren oder bei den Regionalratsabgeordneten, die den Gesetzentwurf eingereicht haben, Auskünfte oder Dokumente einholen. Der Regionalratsabgeordnete, der einen Gesetzentwurf einbringt, bzw. der Erstunterzeichner, falls der Gesetzentwurf von mehreren Abgeordneten eingebracht wird oder auf Volksinitiative beruht, kann an den Sitzungen der Kommissionen teilnehmen. Der Kommissionsvorsitzende unterzeichnet das Sitzungsprotokoll und erstellt einen Bericht, der zusammen mit dem Gesetzentwurf dem Plenum zur Behandlung vorgelegt wird. Die Kommissionsmitglieder der politischen Minderheit können spätestens fünfzehn Tage nach dessen Ankündigung einen eigenen Bericht vorlegen.

Erste Gesetzgebungskommission
Kompetenzen: Allgemeine Angelegenheiten, Kommunalverwaltung, Brandschutz, Sozialversicherung, Sozialversicherung, Kooperationsentwicklung und Aufsicht über Genossenschaften
Präsident
Vizepräsident
Schriftführerin
Zweite Gesetzgebungskommission
Kompetenzen: Finanzen, Steuern, Vermögen, Vorschriften für Gesundheits- und Krankenhauseinrichtungen, Vorschriften für öffentliche Hilfs- und Wohltätigkeitseinrichtungen, Vorschriften für Kreditinstitute, Grundbuch, Personalvorschriften, Vorschriften der Handelskammern.
Präsidentin
Vizepräsident
Schriftführer
Dritte Gesetzgebungskommission
Kompetenzen: Autonomie, Durchführungsbestimmungen, vom Staat übertragene Befugnisse, beteiligte Unternehmen, Beziehungen zur Europäischen Union und internationale Beziehungen
Präsidentin
Vizepräsidentin
Schriftführerin