Die Zusammensetzung der Gesetzgebungskommissionen muss dem Bestand der Sprachgruppen und der Stärke der Fraktionen, wie sie im Regionalrat vertreten sind, entsprechen. Die Gesetzgebungskommissionen, deren Anzahl vom Regionalrat festgelegt wird (derzeit sind es drei), haben verschiedene Zuständigkeitsbereiche, die sich an die vom Autonomiestatut festgelegten Gesetzgebungsbefugnisse der Region anlehnen. Hauptaufgabe der Gesetzgebungskommissionen ist es, die regionalen Gesetzentwürfe einer Vorprüfung zu unterziehen und darüber im Regionalrat zu berichten. Im Laufe der Kommissionsarbeiten können Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden. Die Plenardebatte über einen Gesetzentwurf geht von dem von der Kommission erarbeiteten Text und dem entsprechenden Bericht aus. Die Kommissionen können bei den zuständigen Regionalassessoren oder bei den Regionalratsabgeordneten, die den Gesetzentwurf eingereicht haben, Auskünfte oder Dokumente einholen. Der Regionalratsabgeordnete, der einen Gesetzentwurf einbringt, bzw. der Erstunterzeichner, falls der Gesetzentwurf von mehreren Abgeordneten eingebracht wird oder auf Volksinitiative beruht, kann an den Sitzungen der Kommissionen teilnehmen. Der Kommissionsvorsitzende unterzeichnet das Sitzungsprotokoll und erstellt einen Bericht, der zusammen mit dem Gesetzentwurf dem Plenum zur Behandlung vorgelegt wird. Die Kommissionsmitglieder der politischen Minderheit können spätestens fünfzehn Tage nach dessen Ankündigung einen eigenen Bericht vorlegen.