Das Regionalorgan zur neuerlichen Prüfung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse ist ein Organ auf regionaler Ebene, das mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 470 vom 28. März 1975 eingesetzt wurde. Gemäß Artikel 84 des Autonomiestatuts hat es die Genehmigung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse der Region vorzunehmen, wenn im Laufe der Abstimmung im Regionalrat die unter den Abgeordneten der Provinz Trient und der Provinz Bozen erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
Gesetzesbestimmungen
Artikel 84 des Autonomiestatuts
Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. März 1975, Nr. 470
Verwendung der Technologien für das Abhalten der Sitzungen des Regionalorgans zur neuerlichen Prüfung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse - Umsetzung des Artikels 39-ter der Geschäftsordnung (Beschluss des Präsidiums vom 20. September 2023, Nr. 49)
Dauer des Mandats
Gesetzgebungsperiode
Ernennungsakt
Dekret des Präsidenten des Regionalrats vom 9. Mai 2024, Nr. 24
Zusammensetzung:
Vorsitzende
CRISTOFARI Barbara
Mitglied
PELLEGRINI Sara
Mitglied
RAFFAELLI Massimo
Schriftführerin
ANDERLE Claudia
stellvertretender Schriftführer
Generalsekretär der Region Trentino-Südtirol
Entschädigung
Artikel 6 und 10 der Anlage zum Präsidiumsbeschluss vom 26. November 2013, Nr. 371