Rechnungshof
Gegenstand der Pflicht
Alle Bemerkungen des Rechnungshofs zur Organisation und Tätigkeit der Verwaltung oder einzelner Ämter, auch wenn sie nicht übernommen wurde.
Bezugsbestimmungen
Gemäß Artikel 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 i.g.F.
Anmerkung
Seitens des Rechnungshofs sind keine Bemerkungen zur Organisation und Tätigkeit des Regionalrats oder seiner Ämter eingegangen.