Rechnungshof
Inhalt der Pflicht: alle Beanstandungen des Rechnungshofs betreffend die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltungen bzw. der einzelnen Ämter, auch wenn sie nicht angenommen wurden (gemäß Artikel 31 des Legislativdekrets Nr. 33/2013).
Bis heute ist dieser Fall nicht eingetreten.