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Kontrollen und Erhebungen über die Verwaltung

Gegenstand der Pflicht

  1. Bescheinigung des Unabhängigen Bewertungsgremiums (OIV) oder einer gleichwertigen Einrichtung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
  2. Genehmigung des Performance-Berichts durch das Unabhängige Bewertungsgremium (OIV) - Art. 14 Abs. 4 Buchst. c) des GvD Nr. 150/2009
  3. Bericht des Unabhängigen Bewertungsgremiums (OIV) über die allgemeine Funktionsweise des Systems zur Bewertung, Transparenz und Integrität der internen Kontrollen (Art. 14 Abs. 4 Buchst. a) des GvD Nr. 150/2009)
  4. Sonstige Akte der Unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungskomitees oder anderer Gremien mit ähnlichen Aufgaben, wobei die ggf. vorhandenen personenbezogenen Daten in anonymer Form anzugeben sind

Bezugsbestimmungen

Gemäß Art. 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013

Anmerkung

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. o) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 in Verbindung mit Art. 31 des GvD Nr. 33/2013 finden die Veröffentlichungspflichten laut Art. 14 Abs. 4 Buchst. a) und c) des GvD Nr. 150/2009 nicht auf die Rechtsordnung der Region Anwendung.