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Akte zur Feststellung von Verstößen

WEGWEISER

Gegenstand der Pflicht
Akte zur Feststellung von Verstößen gegen die Bestimmungen laut GvD Nr. 39/2013

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 18 Abs. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013

 

Der Regionalrat der autonomen Region Trentino-Südtirol hat bis heute keine Maßnahmen zur Ermittlung von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39 von 2013 eingeleitet