Überspringen Sie die Navigation | Reservierter Bereich | Login | Sitemap | Italiano | Cookie | Privacy
Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Regionales Organ zur neuerlichen Prüfung der Rechnungslegungen und Haushaltsvoranschläge

Das regionale Organ zur neuerlichen Prüfung der Rechnungslegungen und Haushaltsvoranschläge ist ein Organ auf regionaler Ebene, das mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 470 vom 28. März 1975 eingesetzt wurde. Gemäß Artikel 84 des Autonomiestatuts hat es die Genehmigung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse der Region vorzunehmen, wenn im Laufe der Abstimmung im Regionalrat die unter den Abgeordneten der Provinz Trient und der Provinz Bozen erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.

Gesetzesbestimmungen

Artikel 84 des Autonomiestatuts

Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. März 1975, Nr. 470

Verwendung der Technologien für das Abhalten der Sitzungen des Regionalorgans zur neuerlichen Prüfung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse – Umsetzung des Artikels 39-ter der Geschäftsordnung (Beschluss des Präsidiums vom 20. September 2023, Nr. 49)

Dauer des Mandats

Gesetzgebungsperiode

Ernennungsakt

 

    Zusammensetzung:

    Vorsitzender
    PELLEGRINI Sara Mitglied
    RAFFAELLI Massimo Mitglied
    ANDERLE Claudia Schriftführerin
    Generalsekretär der
    Region Trentino-Südtirol
    stellvertretender Schriftführer

    Entschädigung

    Artikel 6 und 10 der Anlage zum Präsidiumsbeschluss vom 26. November 2013, Nr. 371