Überspringen Sie die Navigation | Reservierter Bereich | Login | Sitemap | Italiano | Cookie | Privacy
Danteplatz 16 | I-38122 Trient
Tel.: +39 0461 201 111
Domplatz 3 | I-39100 Bozen
Tel.: +39 0471 990 111
Zertifizierte E-Mail-Adresse

Pressemitteilungen

Debatte zum Haushalt der Region für 2026 abgeschlossen

Antrag der Mehrheit zur Inflationsanpassung der Diäten angenommen - Kopplung an Durchschnitt der Lohnerhöhungen aller Lohnabhängigen in der Region. Haushalt des Regionalrats genehmigt.

Nach einer kurzen Pause wurde die Debatte zu den Haushaltsgesetzen fortgesetzt:  Gesetzentwurf Nr. 24: Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2026 der Region, Gesetzentwurf Nr. 25: Regionales Stabilitätsgesetz 2026, Beschlussfassungsvorschlag Nr. 17: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2025 und Gesetzentwurf Nr. 26: Haushaltsvoranschlag der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2026-2028 (alle eingebracht von der Regionalregierung).

Stefania Segnana (Lega) lobte die Arbeit der Regionalregierung. Was für die Gemeinden vorgeschlagen werde, werde auch von der Opposition anerkannt. Es sei wichtig, das Thema der Diäten anzugehen, und mit dem Vorschlag der Mehrheit werde die Inflationsanpassung von jener für die Regionalbediensteten entkoppelt. Die Opposition hätte etwas Besseres vorschlagen können als den x-ten Arbeitstisch.

Präs. Arno Kompatscher wollte klarstellen, dass die Region nur wenige Zuständigkeiten habe, darunter die Gemeinden und die Justiz, dementsprechend sei der regionale Haushalt thematisch nicht so umfassend wie ein Landeshaushalt. Wenn man heute eine Abkopplung der Diäten von den Regionalbediensteten schaffe, könne man auch für deren Tarifverträge neue Mittel bereitstellen, ohne Verdacht auf Eigeninteresse zu wecken. Wenn man heute nicht intervenieren würde, würde man eine Regelung haben, die von allen angeprangert würde. Natürlich hätte man das alles früher und besser machen können, aber das sei nicht möglich gewesen, auch aufgrund der unterschiedlichen Positionen in der Mehrheit. Er habe im Juli einen Vorschlag angekündigt, aber das geplante Treffen dazu habe nicht stattgefunden. Der neue Vorschlag sehe wieder eine automatische Anpassung vor, aber diesmal gebunden an die allgemeine Lohnentwicklung aller Lohnabhängigen in der Region. Hätte man diese Regelung vor zehn Jahren eingeführt, hätte man eine Anpassung von insgesamt 14 Prozent gehabt, bei einer Inflation von insgesamt 25 Prozent. Der Vorschlag sei kein automatischer Inflationsausgleich, denn die Reallohnentwicklung liege unter der Inflation. Diese Daten würden jährlich erhoben, deswegen auch die jährliche Anpassung. Die effektive Anwendung dieser Bestimmung würde erst in einigen Monaten erfolgen; damit bleibe immer noch Zeit für eine andere Lösung, die mehr Konsens finde. Man könne diese Lösung gut oder schlecht finden, aber den Stoff für einen Skandal gebe sie nicht her.

Anschließend wurde zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 24 (Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz) übergegangen.
Artikel 1: Anpassungen am Kodex der lokalen Körperschaften von 2018. Bei Punktegleichheit in öffentlichen Wettbewerben und bei Stimmengleichheit bei Wahlen soll künftig der jüngere Bewerber bevorzugt werden. Artikel 2: Änderungen an der „Aufsicht über Genossenschaften“. Die neuen Bestimmungen präzisieren die Voraussetzungen für die Eintragung in die jeweiligen Landesregister und schaffen Raum für innovative Modelle von Wohnbaugenossenschaften. Artikel 3: Förderung des zweisprachigen Rechtswesens.
Änderungsanträge der Opposition zu diesem Gesetzentwurf wurden abgelehnt. Angenommen wurde ein Antrag des Abg. Kaswalder sowie jene von Präs. Kompatscher zum Personal der Region und zu Medienkampagnen.
Der Gesetzentwurf wurde mit 36 Ja, 8 Nein und 18 Enthaltungen genehmigt.

Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 25 (Regionales Stabilitätsgesetz 2026): Artikel 1: Finanzierung von Maßnahmen zur Zusatzvorsorge über die Gesellschaft Pensplan Centrum AG. Artikel 2: Straffung der Governance in der Zusatzvorsorge – der bisherige Beratungsausschuss mit 9 Mitgliedern wird durch ein dreiköpfiges Gremium ersetzt, ernannt von der Regionalregierung. Artikel 3: Anpassungen am Kodex der lokalen Körperschaften: Festlegung der Höchstzahl an Gemeindereferenten je nach Gemeindegröße – bis zu 8 in den größten Gemeinden – sowie Erhöhung der Amtsentschädigungen für Bürgermeister und Referenten, um die Angleichung zwischen den Provinzen Bozen und Trient sicherzustellen.
Angenommen wurde ein Tagesordnungsantrag von Kaswalder zu Beziehungen zu Gebieten, die historisch mit der Kultur der Region Trentino-Südtirol verbunden sind.
Die anderen Tagesordnungsanträge wurden zurückgezogen.
Der Änderungsantrag der Mehrheit (Stauder u.a.) zur Anpassung der Diäten wurde angenommen. Änderungsanträge der Opposition (Calzà u.a.) zu den Abgeordnetendiäten wurden abgelehnt bzw. waren hinfällig geworden. Zur Nichtzulassung dieser Anträge gab es Proteste aus den Reihen der Opposition. Präsident Paccher erklärte, dass mit der Annahme des Antrags von Stauder alle gegenteiligen Anträge verfallen seien - es dürften in keinem Gesetz zwei Normen stehen, die sich gegenseitig widersprächen.
Angenommen wurde ein Antrag von Franz Ploner zur Bestellung des Beratungsausschusses zur Zusatzvorsorge, ebenso ein Antrag von Francesca Gerosa, wie in Bozen auch für die Gemeinderäte von Trient eine pauschale monatliche Amtsentschädigung anstatt des Sitzungsgeldes vorzusehen und ein Antrag von Giulia Zanotelli zur finanziellen Grundlage für Tarifverhandlungen für das Personal.
Abgelehnt wurden andere Anträge aus den Reihen der Opposition, u.a. für eine Erhöhung der Entschädigung der Gemeinderäte, für eine Pflicht zur Übertragung der Sitzungen, zur Arbeitsweise des Gemeinderats, für eine Angleichung der Altersvoraussetzungen für die Leibrente.
Der Gesetzentwurf wurde mit 36 Ja und 25 Nein genehmigt.

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 17: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2025.
Paul Köllensperger (Team K) sah eine falsche Strategie beim Verkauf der regionalen Anteile an der Investitionsbank. Wenn, dann sollte man gleich die ganze Mehrheit, die derzeit von Region und Provinzen gehalten werde, veräußern und damit auch den Mehrheitsbonus kassieren. Mit Abgabe der 17 Prozent komme eine andere Bank billiger zur Mehrheit.
Es sei die einzige Bank mit noch öffentlicher Mehrheit, und der Rechnungshof bemängle das ständig, erklärte Präs. Arno Kompatscher. Man müsse verkaufen, aber man wolle das zur rechten Zeit machen, um einen guten Preis zu erzielen und auch den Mehrheitsbonus zu kassieren. Um Wirtschaftspolitik zu machen, bedienten sich andere Regionen der Kapitalverwaltungsgesellschaften. Unsere Region habe dazu die Euregio+ SGR. Die Investitionsbank solle auch nach der Veräußerung eine starke regionale Bank bleiben, das wolle man auch über die Satzung und eine Minderheitsbeteiligung sichern.
Filippo Degasperi (Gemischte Fraktion) sah eine Fehlentwicklung in den letzten Jahren. Die Investitionsbank sollte heimische Betriebe unterstützen und nicht Immobiliengeschäfte außerhalb der Region machen.
Der Bericht wurde mit 34 Ja, 8 Nein und 17 Enthaltungen genehmigt.

Gesetzentwurf Nr. 26: Haushaltsvoranschlag der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2026-2028.
Ein Tagesordnungsantrag von Chiara Maule zur Förderung der Finanzbildung unter besonderer Berücksichtigung von Frauen wurde abgelehnt.
Die Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.
Da der Gesetzentwurf nicht in beiden Provinzen die nötige absolute Mehrheit erhielt, wird er zur endgültigen Genehmigung an das Regionalorgan zur neuerlichen Prüfung der Haushaltsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse übermittelt.

 

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 18: Genehmigung des Haushaltsvoranschlages des Regionalrates für die Finanzjahre 2026- 2027-2028 (eingebracht vom Präsidium des Regionalrates). Der Voranschlag mit 40,8 Mio. Einnahmen und Ausgaben in Kompetenz wurde ohne Debatte mit 35 Ja, 5 Nein und 20 Enthaltungen genehmigt.


Videoaufnahmen von der Sitzung:
https://we.tl/t-GDZRN3GBXo