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Pressemitteilungen

Änderungen zu Familienpaket und Sozialvorsorge

Generaldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 43 der Regionalregierung. Devid Moranduzzo zum neuen Präsidialsekretär gewählt.

Auf Antrag des Abg. Lanz beschloss der Regionalrat, Punkt 35 auf der Tagesordnung - Gesetzentwurf der Regionalregierung zu Familienpaket und Sozialvorsorge - vorzuziehen.

Erster Punkt auf der Tagesordnung war die Wahl eines Präsidialsekretärs des Regionalrates infolge des Rücktritts von Abg. Alessandro Savoi von diesem Amt.
Mirko Bisesti (Lega Salvini Trentino) schlug Devid Moranduzzo (ebenfalls Lega) für dieses Amt vor, der mit 29 von 60 Stimmen gewählt wurde.
Moranduzzo dankte für das Vertrauen, und versprach, sich zusammen mit dem Präsidium für die ganze Region einzusetzen.

Gesetzentwurf Nr. 43: Änderungen zum Regionalgesetz vom 18. Februar 2005, Nr. 1 in geltender Fassung (Familienpaket und Sozialvorsorge), eingebracht von der Regionalregierung). Durch diesen Gesetzentwurf sollen Art. 1 und Art. 2 des Regionalgesetzes vom 18. Februar 2005, Nr. 1 (Familienpaket und Sozialvorsorge) i.d.g.F. geändert werden, in denen die Vorsorgebeiträge zugunsten von Personen geregelt werden, die der Arbeit fernbleiben, um ihre Kinder bzw. pflegebedürftige Familienangehörige zu betreuen, heißt es im Begleitbericht. Insbesondere sollen die Änderungen an den oben genannten Bestimmungen die Verwaltung dieser Maßnahmen vereinfachen und sie von der oft sehr komplizierten Überprüfung der Versicherungsauszüge und Daten des INPS/NISF entkoppeln. Zudem sieht der Gesetzentwurf die Ausdehnung der Maßnahmen auf bestimmte Berufsgruppen vor, so beispielsweise die Hausangestellten, die auf die Beiträge für den Aufbau ihrer Vorsorge bauen können.
Vizepräsident Arno Kompatscher erklärte, dass es hier vor allem um die Unterstützung von Personen gehe, vor allem Frauen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und deswegen nicht arbeiten können. Der Gesetzentwurf wolle die Prozeduren beschleunigen und er sei in Absprache mit den beiden Provinzen, den Stakeholdern und der vom Gesetz vorgesehenen Kommission abgesprochen. Es sei auch im Unterschied zur geltenden Regelung die Option für ein einziges Vorsorgesystem vorgesehen; dadurch werde die auszuzahlende Summe nicht geringer, es verlängerten sich nur die Zeiten. Insgesamt werde das aber zu Mehrkosten führen, da man mit mehr Ansuchen rechnen könne.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) bezeichnete den Fortschritt des Gesetzentwurfs als "überstürzt", beginnend mit der Arbeit im Ausschuss, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen nationalen Vorschriften. Dies führt zu Schwierigkeiten, da es sich um ein sehr technisches Gesetz handelt. Es wird jedoch erwartet, dass es mehr Sozialleistungen für die Bürgerinnen und Bürger auszahlt: etwa 1,6 Millionen Euro für Kinderbetreuung, etwa 637.000 Euro für abhängige Personen, also 2,3 Millionen Euro pro Jahr. Was die mithelfenden Familienangehörigen, die so genannten Pflegekräfte, betrifft, so handelt es sich um eine Kategorie, die besonders von prekärer und nicht anerkannter Arbeit betroffen ist. Dello Sbarba wies jedoch darauf hin, dass der neue Wortlaut den Bonus für Väter, die drei Monate Urlaub nehmen, zu streichen scheint. Er fragte, ob dies so sei und wie die Beiträge dieses Gesetzes mit den Karenzen laut Legislativdekret 151/2001 vereinbar seien.
Die Pflege werde in Zukunft viel Geld kosten, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Er fragte, ob man nicht das Beitragssystem ersetzen sollte mit einem Abkommen mit den Vorsorgekassen. Man müsste erreichen, dass diese Pflegezeiten vom Rentensystem anerkannt werden.
Ungleiche Pensionen seien die Folge ungleicher Einkommen, aber auch ungleicher Lebensarbeitszeiten, meinte Maria Elisabeth Rieder (Team K). Frauen erhielten im Schnitt eine um 32 Prozent niedrigere Rente. Man müsse neue Formen der Rentenabsicherung finden, die Kinder müssten im Vordergrund stehen, und die Frauen sollten entscheiden können, ob sie die Betreuung selbst übernehmen oder Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen. Wichtig sei auch eine Angleichung der Karenzzeiten bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Neben der Kinderbetreuung hätten die Frauen auch immer mehr Pflegearbeit zu übernehmen. Rieder sah im Gesetzentwurf einige Verbesserungen, etwa die Vereinfachungen, aber auch die Ausweitung auf Hauspflegekräfte sei richtig. Es werde aber noch zusätzliche Anreize brauchen, damit die Aufgaben in der Familie besser und gerechter aufgeteilt werden, damit auch Männer öfter die Elternzeit beanspruchen. Rieder kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an.
Alex Marini (5 Stelle) gab ein positives Urteil zum Gesetzentwurf ab, sowohl zum Inhalt als auch zur Methode, die sehr inklusiv gewesen sei. Die Abschaffung der Pflicht zur Elternzeit sei richtig, da die Maßnahme so zahlreicher in Anspruch genommen werde. Der zuständige Beirat empfehle Maßnahmen zur Digitalisierung sowie zur Information der Anspruchsberechtigten, unter Einbeziehung der Patronate. Dies sollte auch bei anderen Grundrechten vorgesehen werden. Eine Verbesserungsmöglichkeit sah Marini bei der Analyse der sozialen Auswirkungen der Maßnahmen. Es wäre wichtig zu wissen, welche Einkommensschichten von diesen Maßnahmen profitieren, welche Gebiete, welche Wirtschaftssektoren, und welche Auswirkungen sie auf Beschäftigung und Einkommensniveau haben. Marini kündigte eine Tagesordnung zum Gesetzentwurf an, damit sich die beiden Provinzen besser koordinieren, denn in Bozen seien 3,3 Mio. ausgezahlt worden, in Trient nur 1,5 Mio.
Mit diesen Maßnahmen gehe man gegen die Ungerechtigkeiten zwischen den Geschlechtern vor, meinte Sara Ferrari (Partito Democratico). Sie frage sich aber, was man gleichzeitig tue, um die Beschäftigung der Frauen zu fördern. Meist nehme die Frau Eltern- und Teilzeit in Anspruch, um die Kinder zu betreuen. In Südtirol hätten 1152 Frauen und 8 Männer ihre Arbeit zugunsten der Kinderbetreuung aufgegeben. Ferrari kündigte Zustimmung zum Gesetzentwurf an, hoffte aber, dass man noch mehr tue, um die Ungleichheiten zu beseitigen. Anders als früher seien die Geburtenraten heute dort höher, wo mehr Frauen arbeiteten. Sie hätte gerne auch einen Änderungsantrag zugunsten der Hauspflegekräfte eingebracht, die heute keinen bezahlten Krankenstand hätten, aber man habe ihr gesagt, dass das nicht der richtige Gesetzentwurf für eine solche Maßnahme sei. Die Regionalregierung habe dazu eine Regelung angekündigt.
Lucia Coppola (Grüne) bedauerte das Eiltempo für diesen Gesetzentwurf, teilte aber dessen Grundausrichtung. Die Pflege laste heute vor allem auf den Schultern der Frauen, das habe die Coronakrise noch deutlicher gezeigt. Das genannte Eiltempo habe es nicht erlaubt, das gesamte Familienpaket nach seiner Geschlechtergerechtigkeit zu betrachten. Es gelte, auch das Alter der Betreuten und den Pflegebedarf zu berücksichtigen, den Angehörigen eine Schulung und auch eine Unterstützung zu bieten.
Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, meinte Helmuth Renzler (SVP), er enthalte aber Ungerechtigkeiten gegenüber einigen Berufsgruppen. So werde Vereinbarkeit von Einkommen und Leistungen in der Landwirtschaft anders behandelt als bei Lohnabhängigen. Hätte man das Einkommen auf 36.000 Euro angehoben, hätte man einen Großteil der Lohnabhängigen abgesichert. Eine Benachteiligung gebe es auch beim zeitweiligen Übertritt zu den Sonderverwaltungen des INPS. Der vorliegende Gesetzentwurf sei ein erster Schritt, bedürfe aber einiger Nachbesserungen. Die Rentenreform von 1996 sehe das Erreichen eines bestimmten Rentenbetrags und einer bestimmten angesparten Summe vor, um die Dienstaltersrente beanspruchen zu können. Diese Summen seien nicht für alle leicht zu erreichen, da brauche es einen Ausgleich.
Brigitte Foppa (Grüne) meinte, die meisten Frauen wünschten sich, länger zuhause bei den Kindern bleiben zu können. Aber es sei nicht unbedingt im Sinne der Volkswirtschaft. Daher müsse man sich fragen, was man tun könne, dass auch die Väter Elternzeit beanspruchten. Die freie Wahl sei wichtig, aber auch Männer müssten diese haben.
Giorgio Tonini (Demokratische Partei) hielt eine Bewertung der sozialen Auswirkungen dieses Maßnahmenpakets, das es seit 16 Jahren gebe, für notwendig. Es sei ein Unterschied, ob jemand daheimbleiben müsse, weil die kranken Eltern zu pflegen seien, oder ob sich jemand frei dafür entscheide, um die Kinder selbst zu betreuen. Es sei nicht gerecht, wenn sich eine Frau, die diese Entscheidung treffe, sich ihre Rentenversicherung von den arbeitenden Frauen zahlen lasse. Da herrsche Klärungsbedarf, sonst könne er nicht zustimmen. Eine Politik, die die Menschen von der Arbeit entferne, habe keinen Sinn. Ein weiterer fester Punkt ist, dass wir uns in der Ära des Beitragssystems befinden: Alle Regelungen, die dieses Prinzip in Frage stellen, sind gefährlich und fragwürdig, es sei denn, man kann keinen Beitrag leisten, weil man nicht arbeiten kann.
In seiner Antwort ging Vizepräsident Arno Kompatscher auf die Frage nach einem möglichen Anreiz für Frauen ein, aus dem Berufsleben auszuscheiden. Mit diesen Maßnahmen war es nicht möglich, 100 % des Sozialversicherungsbeitrags aufzubringen und alle Probleme zu lösen, auch weil Frauen weniger verdienen als Männer, auch wegen geringerer Karrierechancen. Wenn es gleiche Bedingungen gäbe, könnte er die Einwände Toninis verstehen. Wenn man die Beiträge für die Frau am Einkommen des Mannes bemessen würde, würde es zu noch mehr Ungerechtigkeiten kommen, man denke nur an Trennungssituationen. Die drei Monate, die Dello Sbarba angesprochen habe, seien gestrichen worden, weil sie nicht funktioniert hätten. Wenn der Mann zuhause bleibe, würden die drei Monate der Frau angerechnet. Daher wollte man stattdessen die Anspruchszeit verlängern. Es komme kaum vor, dass sich der Mann daheim um die kranke Mutter kümmere. Die Antragstellerinnen seien vor allem Angestellte, aber auch Bäuerinnen. Mit diesem Gesetz schaffe man keine neuen Maßnahmen, man passe die bestehenden an. Die Beiträge seien einkommensunabhängig, daher hätte auch eine Erhebung der Auswirkungen nach Einkommen keinen Sinn. Von dem von Knoll angesprochenen Traumziel, alles innerhalb des INPS zu vereinheitlichen, sei man noch weit entfernt; man versuche es mit kleinen Schritten. Ideal wäre eine digitale Plattform, die über alle Leistungen für die Familie informiere; daran wolle man arbeiten. Er stimme zu, dass diese Maßnahmen zu wenig seien, um den Gap zwischen Mann und Frau abzuschaffen. Man arbeite an den Symptomen. In Südtirol arbeite man an einem Gleichstellungsplan, der möglichst alle Aspekte berücksichtige. Mit diesem Gesetzentwurf werde der staatliche Mutterschaftsurlaub nicht mehr zur Voraussetzung für den fakultativen der Region. Das Grundproblem werde mit diesem Gesetz nicht gelöst, aber etwas gelindert.

Die Arbeiten werden morgen um 10 Uhr wieder aufgenommen.