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Anhörung zur Reform des Autonomiestatuts
Die 3. Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz von Eleonora Angeli ist heute in Trient zusammengekommen, um den Entwurf des Verfassungsgesetzes zur Autonomiereform zu begutachten. Eröffnet wurde die Sitzung von Prof. Daria de Pretis in ihrer Eigenschaft als rechtliche Beraterin der Regionen und der autonomen Provinzen.
Die ehemalige Verfassungsrichterin ging von der Verfassungsreform von 2001 aus, die den Regionen mit Normalstatut neue Formen der Autonomie zugestand und diese mit der Meistbegünstigungsklausel auf die Sonderregionen ausweitete. Die vorgeschlagenen Änderungen am Statut definieren die Gesetzgebungskompetenz der beiden Provinzen zum ersten Mal als „exklusiv“: ein sehr wichtiger Aspekt, zusammen mit der Abschaffung der Begrenzung durch die wirtschaftlichen und sozialen Reformgesetze. Neue Bestimmungen betreffen die Zuweisung neuer Zuständigkeiten, darunter den Schutz der Umwelt und des Ökosystems sowie den Handel, der als ausschließliche Zuständigkeit gilt. Eine neue Zuständigkeit ist die Ausübung von Aufgaben der öffentlichen Sicherheit im Bereich der Wildtiere durch die Landeshauptleute. Was das Verfahren zur Änderung des Statuts anbelangt, „wird die Beteiligung des Regionalrats und der Landtage durch drei Elemente verstärkt. Anstelle der bisher vorgesehenen Form der Stellungnahme sind sie nun angehalten, mit absoluter Mehrheit abzustimmen. In Ermangelung eines Einvernehmens kann das Parlament die Änderungen mit absoluter Mehrheit billigen: Das Einvernehmen kann übergangen werden, aber mit dieser Option übernimmt das Parlament die politische Verantwortung, den Willen der Autonomie zu missachten. Aber dies – ein dritter Aspekt – nur unter Wahrung des bereits anerkannten Niveaus der Autonomie: es kann keinen Rückschritt geben. Die Durchführungsbestimmungen können Profile für die Koordinierung zwischen provinzieller und staatlicher Gesetzgebung regeln, etwas, das für unsere Provinzen bereits Praxis war, aber nun ausdrücklich garantiert wird.“
Der Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti erinnerte daran, dass man anfangs „den Weg des gemeinsamen Vorgehens aller Autonomien eingeschlagen hat, später aber, mit der Zustimmung von Präsidentin Meloni und Minister Calderoli, haben unsere beiden Provinzen ihre Anliegen selbst in die Hand genommen. Es gibt neue Elemente, die von Prof. de Pretis erläutert wurden, wie zum Beispiel die Durchführungsbestimmungen, mit denen die Streitigkeiten mit dem Staat beigelegt werden können. Das Einvernehmen stand auch im Mittelpunkt der Diskussion im Landtag: Jetzt gibt es das, vorher gab es das nicht, es ist eine Erweiterung unserer Autonomierechte. Wir haben das bekommen, ohne dass unsere Vorrechte beeinträchtigt wurden und ohne die Möglichkeit, das bereits Erreichte zu zurückzunehmen.“
Der Präsident der Region und Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher stellte klar, dass „die ausschließliche Zuständigkeit für den Handel keine direkte Festlegung von Öffnungszeiten vorsieht, aber wir glauben, dass es dennoch in Zukunft möglich sein wird, unter Berücksichtigung aller Bestimmungen, auch der europäischen. Im Hinblick auf die Vereinbarung ist klar, dass eventuelle Änderungen die bereits erreichten Autonomiebestimmungen nicht beeinträchtigen können. Für mich ist das ein Erfolg, auch in einer solchen Formulierung. Der neue Text enthält eine Wiederherstellung, eine Ergänzung und eine Garantie, die es vorher in Bezug auf die Autonomie nicht gab. Für mich ist das Ergebnis, was die die Reform des Statuts anbelangt, sehr gut, besser als ich es erwartet hätte.“
Die Kommission wird von Präsidentin Angeli für den 12. Mai erneut zu diesem Thema einberufen.
Videoaufnahmen und Interviews
Die Arbeiten in der KOmmission - 17.04-25- (ohne Audio).mp4
https://we.tl/t-gyOR08zOFc
Intv Maurizio Fugatti IT (mp4+mp3)
https://we.tl/t-LLWvqWwOlD
Intv Daria De Pretis IT (mp4+mp3)
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Intv Arno Kompatscher IT (mp4+mp3)
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Intv Arno Kompatscher DE (mp4+mp3)
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