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Luegbrücke, Tierzuchtbetriebe, Ratsbeschlüsse, KI-Hub
Begehrensantrag Nr. 3, eingebracht von der Abg. Masè betreffend Sanierungsarbeiten an der Luegbrücke und deren Auswirkungen auf die Region Trentino-Südtirol. Der Regionalrat richtet gemäß Artikel 35 des Autonomiestatuts einen Begehrensantrag an das italienische Parlament bzw. an die Regierung, auf dass: 1. sie die Gewährleistung des Verkehrs auf der Luegbrücke fordern. Dazu ist die Baustelle so einzurichten, dass die zweispurige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen möglich wird, um den normalen Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, ohne die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gefährden. 2. das Nachtfahrverbot für LKWs zumindest für die Dauer der Arbeiten an der Luegbrücke ausgesetzt wird. Hierzu kann auch die Europäische Union einbezogen werden; 3. der Fahrverbotskalender überarbeitet wird, um ihn besser an die Bedürfnisse des Warenverkehrs und die logistischen Erfordernisse der Unternehmen anzupassen und exzessive Beschränkungen zu vermeiden, die die Unternehmen und den Transportsektor unverhältnismäßig belasten. Der Regionalrat verpflichtet zudem die Regionalregierung, auch die Regionalräte der angrenzenden Regionen auf dieses Thema aufmerksam zu machen, damit auch diese einen entsprechenden Beschluss fassen.
Die Debatte dazu hatte bereits am Vormittag begonnen.
Vanessa Masè (La Civica) hat am Nachmittag einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine zweispurige Verkehrsführung in beide Richtungen “wenn immer die Umstände es zulassen” fordert und die Punkte 2 und 3 durch einen ersetzt: Regierung und Parlament werden aufgefordert, dass sie darauf hinwirken, dass eine Fachgruppe mit der Beteiligung der drei Nachbarstaaten (Italien, Österreich und Deutschland) eingesetzt wird, um gemeinsame Strategien für das Verkehrsmanagement zu finden, die entsprechend dem Grundsatz der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit sowie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller die Verkehrssicherheit und die Nutzung der Luegbrücke sicherstellen.
Der Antrag scheine die Positionen von Opposition und Mehrheit zu vereinen, meinte Madeleine Rohrer (Grüne), aber es gehe hauptsächlich darum, den Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Eine Lösung müsse jedenfalls auch die Umwelt berücksichtigen.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) betonte, dass die Interessen der Transporteure nicht Vorrang haben dürften vor der Gesundheit der Menschen. Ein Nachtfahrverbot in Südtirol würde auch auf dieser Seite die Lebensqualität verbessern
Lucia Coppola (Grüne) bemerkte, dass viele Stellungnahmen der letzten Zeit, darunter jene der Handelskammern von Bozen und Trient, für mehr Verlagerung auf die Schiene plädierten. Der Verkehr über den Brenner müsse von Grund auf neu konzipiert werden.
Franz Ploner (Team K) betonte, dass die Gesundheit Vorrang haben müsse, die Gesundheit dürfe kein Verhandlungsgegenstand sein.
Alessio Manica (PD) unterstützte die neue Version des Antrags. Man setze nun auf Zusammenarbeit.
Auch Roberto Stanchina (Campobase) sah im neuen Text einen pragmatischen Ansatz, vermisste aber wie Manica einen Verweis auf die Gesundheit.
Stefania Segnana (Lega) unterstützte den Antrag. Es sei kein populistischer Vorstoß, es gehe auch um viele kleine Transportunternehmen, um die Fahrer und ihre Familien.
Präsident Arno Kompatscher kündigte die Zustimmung zum Antrag an. Es sei erfreulich, dass sich seit Eröffnung der Baustelle auf der Luegbrücke keine außergewöhnlichen Staus ergeben hätten. Dank Interventionen aus Südtirol sei es gelungen, Unterbrechungen zu vermeiden. Es werde an verkehrsreichen Tagen und Tageszeiten die Zweispurigkeit garantiert. Einspurigkeit gebe es stattdessen südlich des Brenners wegen anderer Baustellen. Die Region und die Provinzen könnten zur Verkehrsregelung einiges anstoßen, aber entscheiden würden die Staaten. Die Schiene müsse ausgebaut werden, aber sie werde die Autobahn nie ersetzen. Daher müsse man danach trachten, dass auch die Staaten mehr für Gesundheits- und Umweltschutz tun. Man werde sich auch einsetzen, dass auch in unserer Region ein Abfahrverbot möglich wird. Und zwischen den Staaten komme man nur durch Dialog weiter, nicht mit Justamentstandpunkten.
Vanessa Masè sah den neuen Text als Kompromiss, um die unterschiedlichen Empfindlichkeiten zu berücksichtigen. Es sei gesagt worden, dass die Interessen der Transporteure nicht überwiegen dürften. Darum gehe es nicht, aber vom Transportwesen hänge ein guter Teil der Wirtschaft ab und damit auch der öffentlichen Haushalte. Die Transporteure seien bereit zum Umstieg auf die Schiene, aber die Eisenbahn noch nicht.
Der Antrag (in neuer Fassung) wurde mit 43 Ja, 1 Nein und 12 Enthaltungen angenommen.
Beschlussantrag Nr. 13, eingebracht von der Abg. Masè betreffend Ausdehnung der Beiträge laut Regionalgesetz Nr. 7/1992 auf sämtliche Tierzuchtbetriebe in einer besonders ungünstigen Lage. Der Regionalrat verpflichtet die Regionalregierung, die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, den Begriff „Viehzüchter“ neu zu definieren, damit der Beitrag auf sämtliche Viehzuchtbetriebe (Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen, Schafe, Geflügel und Hasentiere) ausgedehnt wird.
Das Regionalgesetz Nr. 7 vom 25. Juli 1992 ermöglicht jährliche Beiträge für Bauern, Halb- und Teilpächter in besonders ungünstigen Lagen, berichtete Vanessa Masè (La Civica). Es gehe nun darum, den Beitrag auf alle Tierzuchtbetriebe (Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen, Schafe, Geflügel und Hasentiere) auszudehnen und die Definition von "Viehzüchter" zu überarbeiten.
Zeno Oberkofler (Grüne) gab zu bedenken, dass die Zuständigkeit für die Definitionen bei den Provinzen liegt.
Ass. Carlo Daldoss bestätigte dies: Die Region gebe Beiträge, aber die Umsetzung liege bei den Provinzen. Er bat um eine Unterbrechung, damit der Text entsprechend angepasst werden könne.
Nach der Unterbrechung wurde ein Änderungsantrag vorgelegt, wonach den beiden Provinzen eine entsprechende Änderung vorgeschlagen werden solle.
Der so geänderte Antrag wurde mit 44 Ja und 9 Enthaltungen angenommen.
Beschlussantrag Nr. 14, eingebracht von den Abg. Köllensperger, Ploner Alex, Ploner Franz und Rieder betreffend die Umsetzung von Artikel 107- quater der Geschäftsordnung des Regionalrates: Verbesserung der Kontrollmechanismen und der Berichterstattung über die Umsetzung der politischen Akte des Regionalrates. Mit dem Antrag wird der Regionalratspräsident verpflichtet, 1. ein Kontrollsystem einzuführen, um die Einhaltung der in den Beschlussanträgen vorgesehenen Verpflichtungen zu überwachen und deren fristgerechte Umsetzung gemäß Absatz 1 des Artikels 107-quater der Geschäftsordnung des Regionalrates zu gewährleisten; 2. eine Verfahrenspraxis zu etablieren, welche die Regionalregierung dazu verpflichtet, den Bericht gemäß Absatz 3 des Artikels 107-quater halbjährlich jeweils bis spätestens zum 31. März und zum 30. November vorzulegen. Die Regionalregierung soll verpflichtet werden, 1. den integrierten Tätigkeits- und Organisationplan zu aktualisieren, um die fristgerechte Übermittlung der Informationen über die Umsetzung der Beschlussanträge gemäß Absatz 2 des Artikels 107-quater der Geschäftsordnung des Regionalrates zu gewährleisten; 2. den Bericht gemäß Absatz 3 des Artikels 107-quater um einen Abschnitt über die Umsetzung von Resolutionen, Begehrensanträgen und Tagesordnungsanträgen zu ergänzen, um einen umfassenden Überblick über die von der Regierung ergriffenen Initiativen zu gewähren.
Paul Köllensperger (Team K) wies darauf hin, dass die Geschäftsordnung seit 2023 einen Bericht der Regionalregierung über die Umsetzung der Beschlussanträge des Regionalrats vorsieht. Dazu hätte der Regionalratspräsident die Pflicht, die zuständigen Stellen auf eventuelle Fristen hinzuweisen. Seit der Einführung dieser Bestimmung seien die Abgeordneten aber noch nie über die Umsetzung oder die einzuhaltenden Fristen informiert worden. Der Regionalrat und die beiden Landtage sollten nicht so an der Nase herumgeführt werden.
Eigentlich sollte ein solcher Antrag nicht nötig sein, meinte Zeno Oberkofler (Grüne). Es gehe darum, dass die Arbeit der Abgeordneten ernstgenommen werde.
Andreas Leiter Reber (Gemischte Fraktion) vermisste ebenfalls diesen Ernst, wenn die Regierung nicht einmal sagen müsse, ob sie die Beschlüsse des Regionalrats umgesetzt habe. Wenn diese Beschlüsse nicht umgesetzt würden, beschädige man das Ansehen der Demokratie.
Dem stimmte auch Andrea de Bertolini (PD) zu. Der Regionalrat sollte wissen dürfen, was von seinen Beschlüssen umgesetzt worden sei.
Chiara Maule (Campobase) unterstützte den Antrag ebenfalls.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) sah das Ganze als Beweis dafür, wie überflüssig der Regionalrat und die Region seien.
Franz Ploner (Team K) fragte sich, was passiere, wenn dieser Beschlussantrag durchgehe. Wenn er nicht angenommen werde, dann würden alle Anträge offiziell für unnütz erklärt.
Präsident Roberto Paccher erklärte, dass die Geschäftsordnung dem Präsidenten keine Aufsichtspflicht zuweise. Wohl aber sei ein jährlicher Bericht der Regionalregierung vorgesehen.
Ziel des Antrags sei, für das, was bereits Pflicht sei, auch gewisse Termine festzulegen, antwortete Paul Köllensperger.
Der Antrag wurde mit 23 Ja und 31 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 15, eingebracht von den Abg. Kaswalder, Bosin, Tonina und Cia betreffend die Einsetzung einer Fachgruppe, um die Machbarkeit eines Regionalen Hubs für Künstliche Intelligenz (KI) zu bewerten. Der Regionalrat verpflichtet die Regionalregierung, unter Miteinbezug der Universitäten Trient und Bozen, der Forschungszentren, von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen auf Landes- und Regionalebene eine Fachgruppe einzusetzen, um die Machbarkeit eines strategisch unabhängigen Regionalen Hubs für Künstliche Intelligenz zu bewerten, wobei die Einbindung Tirols ebenfalls zu erwägen ist.
Es gehe darum, die Abwanderung junger Talente aufgrund fehlender Arbeitsmöglichkeiten im Technologiebereich zu vermeiden, erklärte Walter Kaswalder (Patt Fassa). Ein Hub könnte verschiedene Vorteile bieten: Förderung der Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen; Schaffung eines attraktiven Umfelds für Unternehmen und Start-ups; Verbesserung der IT-Infrastruktur.
Zeno Oberkofler (Grüne) wies darauf hin, dass der AI-Act der EU solche Hubs auch auf regionaler Ebene vorsehe. Es würde der Region und den beiden Provinzen viel bringen, wenn sie solche Einrichtungen schaffen würden.
Präsident Arno Kompatscher unterstützte das Anliegen, auch wenn er dem Antrag nicht zustimmen könne. Was gefordert werde, finde bereits statt, auch im Austausch zwischen Bozen und Trient und auch auf Ebene der Euregio. Der Antrag möchte aber eine Zuständigkeit der Provinzen an die Region übertragen, und dem könne er nicht zustimmen.
Walter Kaswalder beantragte die Vertagung des Antrags, um ihn neu formulieren zu können.
Damit war die April-Sitzung des Regionalrats beendet.