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Pressemitteilungen

Gesetzentwurf zu Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung

Kritik der Opposition an Änderungsantrag zur Autobahngesellschaft

Zu Beginn der Sitzung gedachte der Regionalrat der kürzlich verstorbenen ehemaligen Abgeordneten Claudia Piccoli Rensi, die von 1971 bis 1988 Mitglied des Hauses war.

Nach einer Beratung unter den Fraktionsvorsitzenden wurde Punkt 28 auf der Tagesordnung vorgezogen: Gesetzentwurf Nr. 49 - Bestimmungen betreffend die Übernahme des Artikels 20 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 19. August 2016, Nr. 175 (Einheitstext in Sachen Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung) und die Ernennung in die Verwaltungsorgane der Gesellschaften mit Beteiligung der Region (eingebracht von der Regionalregierung). Der Gesetzentwurf sieht Vereinfachungen bei den nötigen Amtshandlungen zu den Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung vor; so soll die vorgeschriebene Analyse der Gesamtstruktur der Gesellschaften nur alle drei Jahre vorgenommen werden (wobei eine jährliche Aktualisierung möglich ist), während auch Beteiligungen an mehr als einer Gesellschaft mit ähnlicher Tätigkeit ermöglicht werden, sofern dies für die Gewährleistung zweisprachiger Dienste notwendig ist. Vereinfacht wird auch die Namhaftmachung der Vertreter der Region in den Gesellschaften. Die Regionalregierung begründete die Dringlichkeit der Maßnahme damit, dass im Monat April 2022 die Namhaftmachung der Vertreter der Gesellschaften, an denen die Region beteiligt ist, ansteht.
Alex Marini (5 Stelle) begrüßte die Anpassung an die neuen staatlichen Vorgaben. Auch eine Autonomie müsse sich an die allgemeinen Bestimmungen halten. Zweifel äußerte er zur Bestimmung, wonach die Namhaftmachung - nach einem Gutachten der Gesetzgebungskommission - nun nicht mehr durch die Landesregierung, sondern durch den Präsidenten der Region im Einvernehmen mit dem Vizepräsidenten. Die Jahresberichte der Gesellschaften sollten dem Regionalrat vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes vorliegen, in digitaler Form, wie es der Kodex der öffentlichen Verwaltung mittlerweile vorsehe. Die Gesetzgebungskommission sollte die Kandidaten vor ihrem Gutachten auch anhören können. Für die Kandidaturen sollten vereinheitlichte Formblätter für den Lebenslauf festgelegt werden. Auch die Opposition sollte das Recht haben, ihre Vertreter in die Verwaltungsräte zu entsenden.
Giorgio Tonini (PD) wies auf einen Änderungsantrag von Mehrheitsvertretern hin, mit dem für die A22 vorübergehend eine Ausnahme vom Kodex der öffentlichen Verwaltung gefordert wird: Damit könne der Verwaltungsrat weiterhin 14 Mitglieder haben, und der Präsident der Autobahn könne mehr verdienen als der Staatspräsident, mehr als 240.000 Euro. Ein Skandal, der dem Image unserer Region schade.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) forderte eine Klärung dieser Angelegenheit. Der genannte Änderungsantrag sei von der Trentiner Lega, aber auch von SVP und Südtiroler Lega unterzeichnet. Diese sollten zu dieser Ausnahmeregelung bei den Entschädigungen Stellung nehmen, denn im Begleitbericht des Antrags werde darauf nicht eingegangen. Wenn es so sein sollte, wie es Tonini darstelle, sei es ein Skandal. Der an sich inhaltsleere Gesetzentwurf entpuppe sich als Täuschungsmanöver für die Entschädigungsregelung.
In der Gesetzgebungskommission sei der Gesetzentwurf als rein technische Angelegenheit präsentiert worden, kritisierte Maria Elisabeth Rieder (Team K), aber der Änderungsantrag, der vor einer halben Stunde vorgelegt worden sei, ändere alles. Sie frage sich, ob der Gesetzentwurf, der eigentlich wenig enthalte, nur zu diesem Zweck vorgelegt wurde.
Franz Locher (SVP) sah die Notwendigkeit einer Neuregelung zu den Gesellschaftsbeteiligungen. Bisher hätten die öffentlichen Körperschaften nach drei negativen Bilanzen hintereinander aussteigen müssen, was auch vielen Gemeinden Probleme bereitet habe, denn viele Gesellschaften seien vor allem in der Startphase nicht rentabel. Wenn es um Infrastrukturen von Allgemeininteresse habe, dann müsse die öffentliche Körperschaft ein Mitspracherecht haben.
Präsident Maurizio Fugatti verzichtete auf eine Replik. Anschließend wurden die Arbeiten für eine Beratung unter den Oppositionsfraktionen unterbrochen. Anschließend berichtete Dello Sbarba, dass die Opposition es für untragbar erachte, dass Präsident Fugatti nicht zu der aufgeworfenen Frage Stellung nehme. Er beantragte eine Sitzung des Fraktionssprecherkollegiums zur Klärung.

Die Sitzung wird am Nachmittag wieder aufgenommen.