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Alle Tagesordnungspunkte wurden angenommen
Salurn ändert seine Benennung und wird fortan “Salurn an der Weinstrasse” heißen. Genehmigt wurde auch der Beschlussantrag, der das Präsidium des Regionalrates verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Landtagswahlen, die Bestimmungen zu veröffentlichen, die die Kriterien für die Zusammensetzung der Regionalregierung regeln, sowie der an Rom gerichtete Begehrensantrag, um die Frauen zu unterstützen, die während der Mutterschaft in kleinen Unternehmen arbeiten.
Benennung der Gemeinde Salurn an der Weinstrasse
Der erste Punt der Tagesordnung des Regionalrates war der Beschlussantrag Nr. 3: Antrag an den Regionalrat, die Regionalregierung zu ermächtigen, von der Abhaltung einer Volksbefragung unter den Wahlberechtigten der Gemeinde Salurn (BZ) in Bezug auf die beantragte Änderung der offiziellen Benennung derselben Gemeinde in „Salurn an der Weinstraße“ abzusehen (eingebracht auf Antrag der Regionalregierung). Über die Entscheidung von einer Volksbefragung abzusehen, äußerte sich der Regionalratsabgeordnete Alex Marini kritisch. Dafür sprachen sich hingegen die Abg. Carlo Vettori und Myriam Atz Tammerle aus.
Der Beschlussfassungsvorschlag wurde mit 60 Jastimmen, 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Zusammensetzung der Regionalregierung
Nächster Punkt war der Beschlussantrag Nr. 3, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Ladurner, Tauber, Hochgruber Kuenzer, Locher, Vallazza, Alfreider, Achammer, Lanz, Schuler, Renzler und Widmann, um Informationen über die Zusammensetzung der Regionalregierung zu erhalten. Der Ursprungstext wurde abgeändert, wobei Punkt 1 durch den nachstehenden ersetzt wurde: dafür Sorge zu tragen, dass spätestens 30 Tage nach den Landtagswahlen durch die Regionalratsverwaltung die Zusammensetzung - aus rechtlicher Sicht - der Regionalregierung bei variabler Mitgliederanzahl, unter Berücksichtigung der Sprachgruppenverhältnisse und der Geschlechtervertretung, in verständlicher Sprache auf der Webseite des Regionalrats veröffentlicht wird, so dass diese Informationen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und einsehbar sind. Dies kann übersichtlich in tabellarischer Form erfolgen, wobei die mögliche Anzahl der Regierungsmitglieder in den Zeilen und die entsprechenden Mitglieder nach Sprachgruppe und Geschlecht in den Spalten – vorbehaltlich der Wählbarkeit aller Regionalratsabgeordneten - angegeben werden. Unverändert blieb Punkt 2 des beschließenden Teils. Nach der Erörterung der Beschlussantrages vonseiten der Einbringerin, Frau Abg. Jasmine Ladurner, wurde darüber ohne Debatte abgestimmt.
Der so abgeänderte Beschlussantrag wurde mit 37 Jastimmen, 8 Neinstimmen und 11 Enthaltungen genehmigt.
Unterstützung der Frauen in Mutterschaft durch Reduzierung der Ausgaben zu Lasten der kleinen Unternehmen
Einstimmig genehmigt wurde der Begehrensantrag Nr. 1, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Masè, Gottardi, Kaswalder, Guglielmi und Tonina, auf dass eine Steuerpolitik ergriffen werde, welche es ermöglicht, die direkten und indirekten Ausgaben für die Mutterschaft, die derzeit teilweise zu Lasten der kleinen Unternehmen gehen, zur Gänze auf das allgemeine Steueraufkommen umzuwälzen. Auch dieser Text wurde von der Einbringerin abgeändert. Der neue Text verpflichtet die Regierung, eine Steuerpolitik auszuarbeiten, welche es allen voran den kleinen Unternehmen ermöglicht, die sich aus der Mutterschaft ergebenden Ausgaben, die derzeit teilweise zu ihren Lasten gehen, zu decken, sodass die arbeitenden Mütter bei der Beibehaltung ihres Arbeitsplatzes geschützt werden. Dafür sprachen sich die Abg. Ugo Rossi, Mara Dalzocchio, Lucia Coppola, Maria Elisabeth Rieder, Sara Ferrari und Alex Marini aus. Nachdem sich die Abg. Vanessa Masè für die Unterstützung bedankt hatte, wurde der Begehrensantrag zur Abstimmung gebracht und einstimmig genehmigt.
Präsident Roberto Paccher schloss daraufhin die Sitzung. Die nächste Sitzung des Regionalrates findet im Mai statt.