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Rechnungslegung und Nachtragshaushalt
Die Juli-Sitzung des Regionalrats befasste sich vor allem mit der Rechnungslegung für 2016 und den Nachtragshaushalt für 2017-2019. Das Plenum hat allerdings beschlossen, im Anschluss an die vier haushaltsbezogenen Vorlagen einen Antrag im Zusammenhang mit der Impfpflicht zu behandeln.
Der Gesetzentwurf Nr. 100 - Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2016 (eingebracht von der Regionalregierung) - ist das buchhalterische Dokument, in dem die Ergebnisse der Gebarung im Haushaltsjahr zusammenfasst sind. Die festgestellten Einnahmen betragen 292.500.498,22 Euro, wobei sich 248.297.704,07 Euro auf Einnahmen aus Abgaben, 30.045.499,34 Euro auf außersteuerliche Einnahmen, 9.935,25 Euro auf Einnahmen auf Kapitalkonto, 7.896.227,00 Euro auf Einnahmen aus dem Abbau der Finanzanlagen und 6.251.132,56 Euro auf Einnahmen für Rechnung Dritter und Durchlaufposten beziehen. In Bezug auf die zweckgebundenen Beträge beläuft sich die Gesamtausgabe auf 436.204.511,54 Euro. In der Haushaltsgebarung 2016 verzeichnet die „Vermögensrechnung“ eine Erhöhung des Vermögens um 368.692.271,68 Euro. Zu Beginn des Jahres überschritten die Aktiva die Passiva nämlich um 1.244.245.317,79 Euro, zum 31. Dezember 2016 hingegen um 1.612.937.589,47 Euro.
Eine Tagesordnung von Andreas Pöder, das staatliche Gesetzesdekret Nr. 73 vom 17. Juni 2017 (das sog. “Impfdekret”) auf dessen Vereinbarkeit mit dem Autonomiestatut zu überprüfen, wurde abgelehnt. Die jetzige Fassung des Dekrets enthalte bereits eine Schutzklausel für unsere Region, erklärte Arno Kompatscher, Präsident der Region.
Da sich zur Generaldebatte niemand zu Wort meldete, wurde zur Artikeldebatte übergegangen. Die 7 Artikel des Gesetzentwurfs wurden weitgehend ohne Debatte genehmigt. Auf Nachfrage von Myriam Atz Tammerle erklärte Präsident Kompatscher, dass sich die Erhöhung des Vermögens allein aus dessen Bewertung nach den neuen Regeln zur Rechnungslegung ergebe.
Da der Gesetzentwurf in der getrennten Abstimmung nach Provinzen unter den Südtiroler Abgeordneten nicht die erforderliche absolute Mehrheit erhielt, wird er an das vom Statut vorgesehene Schlichtungsorgan übermittelt.
Gesetzentwurf Nr. 101: Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2017-2019 (eingebracht von der Regionalregierung). Der Entwurf führt einige neue Bestimmungen ein. Im Besonderen werden mit Artikel 4 die Beiträge für die Personen erhöht, die von der Arbeit fernbleiben, um pflegebedürftige Familienangehörige zu betreuen und diese werden zum ersten Mal auch den selbständig erwerbstätigen Arbeitnehmern zustehen, die ihre Tätigkeit nicht aufgeben. Im Begleitbericht steht nämlich, dass „die genannten Beiträge nicht nur jenen zustehen, die aufhören zu arbeiten, um ihre Kinder zu betreuen, sondern auch den Personen, die derzeit nicht arbeiten und die Aufgabe einer Mutterschaft/Vaterschaft bewältigen. Um diesen Beitrag in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Arbeitnehmenden im unbezahlten Wartestand ohne rentenmäßige Absicherung (Voraussetzung, um vom NISF/INPS zur Einzahlung freiwilliger Beiträge ermächtigt zu werden) befinden und die vorgesehenen Zeiträume des Elternurlaubs in Anspruch genommen haben. Art. 2 passt die Regionalbestimmungen an das Gesetzesdekret Nr. 14 vom 20. Februar 2017 (das sog. „Sicherheitsdekret“) an, das die Befugnisse der Bürgermeister in Situationen schwerer Vernachlässigung oder von Verwahrlosung des Gebietes sowie bei Beeinträchtigung der Lebensqualität in der Stadt ausweitet.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) kritisierte die Geschäftsgebarung der Regionalregierung und stellte Detailfragen zur Beteiligung der Region am Flughafen Bozen, zur Verlagerung des Frachtverkehrs auf die Schiene und zu den Beteiligungen der Region.
Myriam Atz Tammerle (STF) wies auf Art. 2 des Gesetzentwurfs, der mit dem Ausschankverbot auch einen Eingriff in die Gastgewerbeordnung darstelle. Mit dieser Verschärfung sei sie nicht einverstanden, auch wenn sie das Bedürfnis nach Nachtruhe der Anrainer nachvollziehen könne. Als positiv bezeichnete sie die Erhöhung der Beiträge für die Sozialfürsorge.
Art. 2 sei eine Spaßbremse, meinte Andreas Pöder (BürgerUnion-Team Autonomie). Das seine Anlassgesetzgebung; immer wenn irgendwo etwas passiere, würden die Gesetze für das ganze Staatsgebiet verschärft. Pöder kritisierte in diesem Zusammenhang die Ankündigungen des Bozner Bürgermeisters. Der Gesetzentwurf greife andererseits auch Forderung auf, die er und andere seit Jahren gestellt hätten, so die Erhöhung der Rentenbeiträge, die den Angestellten der Privatwirtschaft und den Selbständigen entgegenkomme, wobei die Selbständigen immer noch deutlich im Nachteil seien.
Walter Blaas (Freiheitliche) sah die Bestimmungen in Art. 2 nicht optimal, man begegne damit aber einem Phänomen, das außer Kontrolle geraten sei. Es gehe nicht nur um die Lärmbelästigung, sondern auch um den Müll, der die Altstädte verschandelt. Bei den Beiträgen wäre eine Gleichstellung von öffentlich und privat wünschenswert, aber kaum möglich. Im Gegensatz zu den Privaten hätten die öffentlichen Arbeitgeber auch Auflagen einzuhalten, so etwa bei der Beschäftigung von Personen mit Behinderung.
Hans Heiss (Grüne) erinnerte an die gemeinsamen Kämpfe mit Blaas gegen die nächtliche Lärmbelästigung in der Brixner Altstadt. Die Lärmentwicklung werde nicht mit einer generellen Prohibition zu lösen sein, auch nicht mit der heute vorgeschlagenen Maßnahme. Es sei eine gesellschaftliche Entwicklung, die grundsätzlich zu überdenken sei. Heiss lobte die Erhöhung der Beiträge für die Freiberufler, es gehe ja nicht um Wohlhabende, sondern um Personen, die ihre Arbeit für eine gewisse Zeit aufgeben müssten. Er fragte schließlich nach den Hintergründen für di Erhöhung der Beiträge an die Kulturinstitute der Sprachminderheiten.
Präs. Arno Kompatscher ging in seiner Replik auf einzelne Fragen der Abgeordneten ein. Bei der Interbrennero werde es eine Neuerung geben, kündigte er an. Die Brennerautobahn AG werde nach Erneuerung der Konzession nicht mehr nur die Autobahn zu verwalten haben, sondern auch den intermodalen Verkehr unter ihren Aufgaben haben. Damit hätten die Region und die beiden Länder, das sie im Sinne der Autobahn-Anrainergemeinden nutzen könnten. Das Ausschankverbot sei bereits geltendes staatliches Gesetz, mit vorliegendem Entwurf nehme man die entsprechende Anpassung vor. Es sei übrigens eine Kann-Bestimmung, die Entscheidung liege bei den Bürgermeistern. Die Maßnahme müsse begründet werden, etwa durch eine außerordentliche Belästigung. Mit den Bestimmungen zur Fürsorge erweitere man das Plateau der Bezugsberechtigten, es sei ein Schritt in die richtige Richtung, eine weitere Maßnahme, die sich europaweit sehen lassen könne.
Mit dieser Maßnahme strebe man schrittweise eine Angleichung zwischen öffentlichen und privaten Angestellten sowie Selbständigen an, erklärte Ass. Violetta Plotegher. Es sei ein Beitrag von maximal 4.000 Euro jährlich. Mit der neuen Bestimmung werde nicht mehr verlangt, dass die Beitragsempfänger ihre Arbeit gänzlich einstellen.
Die Bestimmung zu den Kulturinstituten bringe keine Mehrausgaben mit sich, erklärte Ass. Giuseppe Detomas, sie strebe eine Gleichbehandlung der Institute an. Damit könne der Verwaltungsapparat der Region entlastet werden, indem die Beiträge von den Ländern vergeben würden.
Mit einer Tagesordnung zum Gesetzentwurf forderte Andreas Pöder die weitestgehende Gleichstellung von in der Privatwirtschaft beschäftigten Eltern mit im öffentlichen Dienst beschäftigten Eltern hinsichtlich Elternzeiten bzw. Erziehungszeiten, Rentenabsicherung während der Erziehungszeit, finanzieller Absicherung während der Erziehungszeit und hinsichtlich der Arbeitsplatzgarantie, wobei finanzielle Zusatzbelastungen für Privatunternehmen zu vermeiden sind. Freilich könne ein Privatbetrieb nicht dieselben Leistungen bieten wie die öffentliche Verwaltung, meinte Pöder, aber man könne Schritte in diese Richtung setzen, etwa durch die Unterstützung der Betriebe, durch eine Arbeitsplatzgarantie auch außerhalb des Betriebes, durch Rentenbeitragszahlungen u.a.m.
Ass. Violetta Plotegher wies darauf hin, dass die besseren Bedingungen im öffentlichen Sektor vor allem durch die Kollektivverträge erreicht wurden. Die gesetzliche Arbeitsplatzgarantie gelte auch im privaten Sektor. Was Pöder fordere, sei überdies Zuständigkeit der beiden Länder.
Die Tagesordnung wurde mit 10 Ja, 26 Nein und 10 Enthaltungen abgelehnt.
Artikeldebatte
Andreas Pöder forderte zu Art. 2 die Streichung der Bestimmung zum Alkoholausschankverbot. Sein Antrag wurde mit 6 Ja, 29 Nein und 15 Enthaltungen abgelehnt.
Eine Einschränkung der Ruhestörung und der Mitnahme von Getränken sei nachvollziehbar, meinte Myriam Atz Tammerle. Der Artikel schieße aber am Ziel vorbei. Die Bürgermeister hätten bereits die Möglichkeit, die Öffnungszeiten zu reduzieren, wenn es wiederholt zu Ruhestörung komme.
Andreas Pöder forderte auch die Erhöhung der maximalen Rentenbeiträge von 4.000 auf 7.000 bzw. 9.000 Euro (Art. 4). Für Angestellte und Selbständige sollten dieselben Beträge vorgesehen werden. Seine Anträge wurden abgelehnt.
Am Vormittag wurden die ersten 8 Artikel (von 15) genehmigt.
Die Arbeiten werden um 14.30 Uhr wieder aufgenommen.