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Gesetz zu Pflegeeinrichtungen verabschiedet
Am Nachmittag wurde die Debatte zu den beiden Gesetzentwürfen zu den öffentlichen Pflege- und Betreuungsbetrieben wieder aufgenommen: Gesetzentwurf Nr. 57: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 7 vom 21. September 2005 mit seinen späteren Änderungen betreffend „Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste“ (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Degasperi und Köllensperger); Gesetzentwurf Nr. 68: Änderungen zum Regionalgesetz vom 21. September 2005, Nr. 7 „Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste“ (eingebracht vom Regionalausschuss).
In seiner Replik ging Filippo Degasperi (5 Sterne Bewegung) auf das Argument von Viola ein, der das staatliche Reformgesetz für noch nicht anwendbar hielt. Mehrere Verwaltungen hätten die Bestimmungen aber bereits übernommen, ohne auf die letzten Durchführungsbestimmungen zu warten, z.B. die Stadt Trient. Eher sei unsere Region spät dran. Mit seinem Gesetzentwurf wolle er nicht die Autonomie beschneiden, sondern ein vernünftiges Prinzip übernehmen. Degasperi wies darauf hin, dass die 5 Sterne Bewegung ein Prinzip umsetzen wolle, das eine Regierung eingeführt habe, die von der hiesigen Mehrheit unterstützt wird.
Walter Viola (PT) präzisierte, dass er mit der voreiligen Einführung die Bestimmungen zu den Direktoren gemeint habe.
Der Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 57 wurde abgelehnt, jener zu Nr. 68 wurde hingegen angenommen. Somit betraf die folgende Artikeldebatte den Gesetzentwurf Nr. 68, den die Regionalregierung eingereicht hatte.
Zu Art. 1, der die meisten Bestimmungen zu den Pflege- und Betreuungsbetrieben enthält, wurde ein Streichungsantrag von Ass. Plotegher zur Entschädigung für die Präsidenten genehmigt. Anträge, die eine strikte Übernahme des Madia-Gesetzes zu diesem Punkt forderten, wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 31 Ja, 2 Nein und 19 Enthaltungen genehmigt.
Art. 2 enthält Übergangsbestimmungen.
Walter Viola beantragte, für die Erneuerung von Direktionsaufträgen ein Auswahlverfahren nur fakultativ (anstatt als Pflicht) vorzusehen. Mit der vorgeschlagenen Regelung passe man sich einschlägigen Gerichtsurteilen an, antwortete Ass. Plotegher, ebenso sehe die Verfassung ein Auswahlverfahren vor. Rodolfo Borga unterstützte den Antrag Violas, Filippo Degasperi sah einen Widerspruch zwischen der Kulanz für die Präsidenten und der Strenge für die Direktoren. Der Antrag wurde abgelehnt.
Ass. Plotegher legte einen Antrag vor, mit dem die aus Art. 1 gestrichene Bestimmung zur Entschädigung der Präsidenten in Art. 2 eingefügt wird: Entschädigung nur für das erste Mandat nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. Paul Köllensperger beantragte, diese Möglichkeit auf ein Jahr zu beschränken. Der Antrag Ploteghers wurde angenommen.
Art. 3 regelt das Inkrafttreten und wurde ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 28 Ja, 15 Nein und 7 Enthaltungen genehmigt.
Beschlussantrag Nr. 37, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss, um den Regionalausschuss zu verpflichten, sich bei der Regierung, den italienischen Eisenbahnen RFI (Rete Ferroviaria Italiana-Gruppo Ferrovie dello Stato italiane), Trenitalia sowie bei der Konferenz Staat, Regionen und autonomen Provinzen dafür einzusetzen, damit das europäische Programm zur Verringerung der Lärmbelästigung durch den Schienenverkehr auch in der Region zur Anwendung kommt und alle entsprechenden Maßnahmen mit den autonomen Provinzen Trient und Bozen koordiniert werden.
“Die Durchführungsverordnung EU 2015/429 der Kommission vom 13. März 2015 zur Festlegung der Modalitäten für die Anlastung der Kosten von Lärmauswirkungen fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Eisenbahnunternehmen, die geräuscharme Wagons oder zur Lärmverringerung nachgerüstete Wagons einsetzen, zu schaffen und Sanktionen für die Unternehmen, die hingegen geräuschintensive Wagen oder Züge verwenden, vorzusehen”, erklärte Dello Sbarba (Grüne). “Die Verordnung legt im Detail die Kriterien und die Höhe der Sanktionen und Anreize fest: es handelt sich de facto um ein Bonus-malus-System, das einen Aufschlag für Eisenbahnunternehmen vorsieht, die geräuschintensive Züge verwenden. Diese Einnahmen werden dann für die Nachrüstung der Eisenbahnzüge und zur Belohnung der Unternehmen, die geräuscharme Züge verwenden, eingesetzt. Der Aufschlag für lärmintensive Züge kann entsprechend der "Schutzwürdigkeit des betreffenden Gebiets" (zum Beispiel Eisenbahnabschnitte in den Bergtälern) und der Bevölkerungsdichte berechnet werden. All dies nach dem Verursacherprinzip und der Kostenwahrheit.”
Das Thema werde auch von den Landesregierungen sowie auf EU-Ebene seit geraumer Zeit verfolgt, antwortete Arno Kompatscher, Präsident der Region. In Deutschland seien die entsprechenden Mittel bereits in Anspruch genommen worden, in Italien nicht. Kompatscher wies aber darauf hin, dass die Zuständigkeit für dieses Thema nicht bei der Region, sondern bei den beiden Provinzen liegt. Die Südtiroler Landesregierung habe erst gestern beschlossen, diese Mittel zu beanspruchen, das Trentino werde dies ebenso tun.
Riccardo Dello Sbarba bat um Vertagung, er werde den Antrag im Landtag einbringen.
Beschlussantrag Nr. 38, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Zimmerhofer, Knoll und Atz Tammerle, auf dass sich der Regionalrat gegen das Treffen der Alpinivereinigung 2018 in Trient ausspreche, da es ein Akt der nationalistischen Instrumentalisierung des italienischen „Sieges“ über Österreich im Ersten Weltkrieg und ein Akt gegen die Aussöhnung der einstigen Kriegsgegner wäre und deshalb von weiten Teilen der in Trentino-Südtirol lebenden Bevölkerung nicht gut geheißen wird.
“100 Jahre nach Ende des Ersten Weltkrieges wird dieses große Alpinitreffen von weiten Teilen der in Trentino-Südtirol lebenden Bevölkerung nicht gut geheißen”, erklärte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit). “Dasselbe war bereits beim Alpiniaufmarsch 2012 in Bozen der Fall. Ein Alpiniaufmarsch, bei dem nach üblicher Manier italienische Kriegsfahnen mitgetragen werden, ist nämlich ein Akt der nationalistischen Instrumentalisierung des italienischen "Sieges" über Österreich im Ersten Weltkrieg; ein Akt gegen die Aussöhnung der einstigen Kriegsgegner und damit gewiss nicht förderlich für die guten nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den EU-Staaten Italien und Österreich. Aber auch innerhalb der Autonomen Region Trentino-Südtirol ist ein solcher Kriegs- und siegesverherrlichender Aufmarsch dem friedlichen Zusammenleben zwischen den verschiedenen Volksgruppen abträglich und wird als Provokation gegenüber den heimatliebenden Tirolern aller Sprachgruppen empfunden.”
Gegen den Antrag sprach sich Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) aus. Was da den Alpini unterstellt werde, könne er nicht akzeptieren. Damit werde auch das soziale Engagement der Alpini unterschlagen, etwa ihr Einsatz bei Katastrophen.
Rodolfo Borga (ACT) gab zu bedenken, dass es in beiden Provinzen eine Mehrzahl an Identitäten gebe, und das sei ein Reichtum. Er könne es auch verstehen, wenn einige das Alpinitreffen nicht goutierten, aber es habe keinen Sinn, immer nur auf die Vergangenheit zu schauen und die alten Feindseligkeiten immer wieder aufleben zu lassen.
Dieter Steger (SVP) bemerkte, dass das Treffen bereits genehmigt sei, und dass der Regionalrat es nicht verhindern könne. Er frage sich auch, was wäre, wenn Trentiner Verbände ein Schützentreffen verhindern wollten. Der Antrag sei die übliche Provokation der STF. Als Südtiroler Abgeordneter wolle er überdies den Trentiner Kollegen nicht vorschreiben, wie sie sich zu einer reinen Trentiner Angelegenheit verhalten sollten. In Bozen habe das Alpinitreffen 2012 stattgefunden, ein Schulterschluss der Bevölkerung, ein Volksfest ohne Probleme, eine Gelegenheit, mehr Verständnis füreinander zu finden.
Sven Knoll (STF) bezeichnete Teile der Bozner SVP als bereits assimiliert. Man stelle sich ein Wehrmachtsveteranentreffen in Polen vor, am 1. September, dem Tag des Einmarschs 1939. Da würde es weltweit einen Aufstand geben. Das Alpinitreffen in Bozen sei ursprünglich für das Tiroler Gedenkjahr 2009 geplant gewesen, was verhindert werden konnte. Die Provokation des Treffens in Trient bestehe darin, dass es ausgerechnet hundert Jahre nach Kriegsende stattfinde, mit den Kriegsfahnen von einst. So werde der seinerzeitige Einmarsch in Tirol glorifiziert. Das sei kein Friedensfest, dahinter stecke Absicht. Aus Südtiroler Sicht seien die Alpini keine Friedenstruppen, sondern Besatzungstruppen.
Walter Blaas (Freiheitliche) protestierte gegen Knolls Einteilung in gute und assimilierte Tiroler. Er sehe ein Alpinitreffen in Trient nicht als große Provokation. Er wolle nicht ständig alles aufrechnen. Lieber ein Alpinitreffen als eine Love-Parade. Er höre aber, dass es im Trentino kritische Stimmen zum Treffen gebe, ein entsprechender Antrag sollte eher im dortigen Landtag eingereicht werden.
Andreas Pöder (BürgerUnion) bat die Trentiner Kollegen um Verständnis dafür, dass solche Veranstaltungen, die an die Ereignisse vor 100 Jahren erinnern, nicht auf Sympathie träfen. Andererseits sei es eine Angelegenheit, die die Trentiner entscheiden müssten.
Präsident Arno Kompatscher stellte fest, dass die Genehmigung der Veranstaltung Sache des Bürgermeisters sei, nicht der Region. Er erwarte sich aber von den Veranstaltern die Sensibilität, aus der Veranstaltung keine Siegesfeier zu machen. Als Südtiroler wolle er zudem nicht den Trentinern bei ihren Veranstaltungen dreinreden. Der Antrag wolle eigentlich nur eine politische Debatte zum gewohnten Thema anstoßen, und das bringe uns hundert Jahre nach dem Krieg nicht weiter.
Bernhard Zimmerhofer sah eher die Veranstaltung als rückwärtsgewandt, nicht seine Bewegung.
Der Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 3 Ja, 41 Nein bei 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Der Regionalrat tritt im Oktober wieder zusammen.