GESETZENTWÜRFE ZU HAUSFRAUENRENTE, GEMEINDERATSSITZUNGEN UND BÜRGERBETEILIGUNG ABGELEHNT
Pressemitteilungen 13:14

Nein der 1. Gesetzgebungskommission zu Vorschlägen von Grünen und Team K. Positives Gutachten zum neuen Beirat für zusätzliche Welfare-Leistungen.


Die 1. Gesetzgebungskommission ist heute in Bozen unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti zusammengekommen, um über eine Reihe von Gesetzentwürfen und über die Neubesetzung einer Kommission zu beraten.

Zu Beginn der Sitzung hatte die Kommission eine Stellungnahme zu den Namensvorschlägen der Regionalregierung für die Besetzung des Beirats für die Entwicklung der zusätzlichen Welfare-Leistungen der Region (gemäß Artikel 8-bis des Regionalgesetzes Nr. 3 vom 27. Februar 1997) abzugeben. Ass. Carlo Daldoss wies darauf hin, dass der Beirat für Welfare im weiteren Sinne zuständig sei, z.B. auch für Pflege und nicht nur für Zusatzrenten, und nannte folgende Namen: Alex Weißensteiner, Rektor der Uni Bozen, Micaela Camilleri, Expertin für Sozialvorsorge, Matteo Ploner, Professor an der Uni Trient, Tito Boeri, Professor an der Bocconi und ehemaliger Präsident des INPS/NISF, und Georg Lun, Leiter des WIFO der Handelskammer Bozen. Die Vorschläge wurden mit 11 Ja einstimmig gutgeheißen.

Gesetzentwurf Nr. 33: Wiederherstellung der jährlichen Inflationsanpassung der regionalen Altersrente zugunsten der im Haushalt tätigen Personen. Änderung des Regionalgesetzes Nr. 3 vom 28. Februar 1993 (Einführung Regionalversicherung der für freiwilligen die Rente zugunsten der im Haushalt tätigen Personen) in geltender Fassung (eingebracht von den Abg. Coppola, Foppa, Rohrer, Oberkofler und Rieder). Ziel des Gesetzentwurfs ist die Wiedereinführung der 2024 abgeschafften Inflationsanpassung für die Hausfrauenrente wie beim allgemeinen Rentensystem. Die Kommission stimmte mit 5 Ja und 6 Nein gegen den Gesetzentwurf (der, wie alle anderen, dem Plenum übermittelt wird).

Gesetzentwurf Nr. 28: Änderung des Regionalgesetzes Nr. 2 vom 3. Mai 2018 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol), in geltender Fassung, hinsichtlich der Regelung der digitalen Verbreitung der Gemeinderatssitzungen unter Wahrung der Grundsätze der Zugänglichkeit und des Datenschutzes (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Foppa, Rieder, Rohrer, Ploner Alex, Oberkofler, Ploner Franz und Coppola). Ziel des Gesetzentwurfs ist die Pflicht zur digitalen Übertragung der Gemeinderatssitzungen bei gleichzeitigem Schutz personenbezogener Daten. Die Kommission stimmte mit 4 Ja, 6 Nein und 1 Enthaltung gegen den Gesetzentwurf.

Gesetzentwurf Nr. 30: Änderungen zum Kodex der örtlichen Körperschaften in Bezug auf Anträge, Petitionen und Bürgerbeteiligungen (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Ploner Alex, Köllensperger, Rieder, Ploner Franz - am 22. April 2026 von den Regionalratsabgeordneten Foppa, Rohrer und Oberkofler. Der Gesetzentwurf sieht die Bekanntmachung der Beteiligungsmöglichkeiten in der Gemeindesatzung vor, die Stärkung des Petitionsrechts und die Pflicht zur Berichterstattung über die Umsetzung von Anträgen und Petitionen der Bürger. Die Kommission stimmte mit 4 Ja, 6 Nein und 1 Enthaltung gegen den Entwurf.

AM