Gesetzentwurf nr. 28
VORGELEGTEINREICHUNGSDATUM: 09 Januar 2026
EINGEREICHT VON: Abgeordneter
GEGENSTAND: Änderung des Regionalgesetzes Nr. 2 vom 3. Mai 2018 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol), in geltender Fassung, hinsichtlich der Regelung der digitalen Verbreitung der Gemeinderatssitzungen unter Wahrung der Grundsätze der Zugänglichkeit und des Datenschutzes
Vorgelegter Text