Zustimmung der 2. Gesetzgebungskommission zur Rechnungslegung 2025, zum Nachtragshaushalt 2026 und zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region.
Die zweite Gesetzgebungskommission ist heute unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg zusammengetreten, um den von der Regionalregierung vorgelegten Nachtragshaushalt und damit zusammenhängende Dokumente zu begutachten.
Als erstes behandelte die Kommission den Gesetzentwurf Nr. 34: Allgemeine Rechnungslegung der autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2025 (eingebracht von der Regionalregierung). Die allgemeine Rechnungslegung enthält u.a. festgestellte Einnahmen von 473 Mio. Euro und ein Verwaltungsergebnis von 132 Mio. Euro, mit einem verfügbaren Anteil in Höhe von 109,9 Mio. Euro, wie Regionalassessor Carlo Daldoss berichtete. Der Gesetzentwurf wurde mit 6 Ja und 5 Enthaltungen gebilligt.
Nächster Punkt war der Gesetzentwurf Nr. 35: Nachtragshaushalt der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2026-2028 (eingebracht von der Regionalregierung), mit Ausnahme der Artikel 1, 2, 3, 5 und 6, welche bereits am Vortag von der 1. Gesetzgebungskommission genehmigt wurden. Bei den anderen Artikeln handelt es sich, abgesehen von Art. 4 zur Einstellung von Personal mit befristeten Verträgen, um finanztechnische Bestimmungen, wie Ass. Daldoss erklärte. Aufgrund der höheren Einnahmen, vor allem aus Steuern, und des Verwaltungsergebnisses wird der Haushaltsvoranschlag für 2026 um rund 122 Mio. Euro erhöht. Der Gesetzentwurf wurde mit 6 Ja und 5 Enthaltungen gebilligt.
Schließlich gab die Kommission mit 6 Ja und 5 Enthaltungen noch ein positives Gutachten zum „Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2026' ab.
AM