BÜRGERBETEILIGUNG AUF GEMEINDEEBENE
Pressemitteilungen 17:22

1. Gesetzgebungskommission begutachtet Gesetzentwürfe von Grünen und Team K.


Die erste Gesetzgebungskommission ist heute unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti zusammengetreten, um über eine Reihe von Gesetzentwürfen zu beraten, die verschiedene Aspekte der politischen Tätigkeit regeln, von der Übertragung der Gemeinderatssitzungen bis zur Volksabstimmung über Gemeindebeschlüsse.

Zunächst wurden die Stellungnahmen der Gemeinden zu den beiden Gesetzentwürfen Nr. 28 und Nr. 30 angehört. Der erste fordert die verpflichtende digitale Übertragung der Gemeinderatssitzungen, der zweite will die Bürgerbeteiligung erleichtern. Dominik Oberstaller, Präsident des Rates der Südtiroler Gemeinden, und Marco Riccadonna, Generaldirektor des Rates der Lokalautonomien, übermittelten zu beiden Entwürfen ein negatives Gutachten. Jede Südtiroler könne die Übertragung in ihrer Satzung vorsehen, ohne Änderung des Regionalgesetzes, und viele würden dies bereits tun. Dasselbe gelte für die Ausweitung der Bürgerbeteiligung.

Anschließend wurde zum Gesetzentwurf Nr. 29 übergegangen: Freistellung vom Dienst der Gemeindebediensteten für die Ausübung des politischen Mandats auf Gemeindeebene. Ergänzung des Regionalgesetzes Nr. 2 vom 3. Mai 2018 (Kodex Der Örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung (eingebracht von den Abg. Foppa, Rohrer, Oberkofler und Coppola). Mit diesem soll Gemeindebediensteten, die in einer anderen Gemeinde der Region das Amt eines Gemeinderatsmitgliedes bekleiden, das Anrecht auf zwei Stunden Freistellung einräumt werden. Zum Entwurf liegt ein positives Gutachten von den Südtiroler Gemeinden und ein negatives von den Trentiner Gemeinden vor. Nach der Generaldebatte beantragte die Erstunterzeichnung die Vertagung, um eine Bestimmung zur finanziellen Deckung nachzureichen.

Gesetzentwurf Nr. 30: Änderungen zum Kodex der örtlichen Körperschaften in Bezug auf Anträge, Petitionen und Bürgerbeteiligungen (eingebracht von den Abg. Ploner Alex, Köllensperger, Rieder, Ploner Franz - am 22. April 2026 von den Abg. Foppa, Rohrer und Oberkofler mitunterzeichnet). Der Gesetzentwurf sieht die Bekanntmachung der Beteiligungsmöglichkeiten in der Gemeindesatzung vor, die Stärkung des Petitionsrechts und die Pflicht zur Berichterstattung über die Umsetzung von Anträgen und Petitionen der Bürger. Zum Entwurf liegen zwei negative Gutachten der Gemeindevertretungen vor. Die weitere Behandlung wurde nach der Vorstellung durch den Erstunterzeichner vertagt.

AM