Regionalrat stimmt der Stabilisierung von 30 provisorischen Stellen zu. Kompatscher zu Autobahnkonzession: Rom entscheidet über das Verfahren, die Region kann als Mitbewerberin nicht mitentscheiden. Antrag zur Jugendteilhabe an politischen Entscheidungen abgelehnt.
Gesetzentwurf Nr. 32: Stabilisierung des bei den Gerichtsämtern des Oberlandesgerichtssprengels Trient beschäftigten Personals des Amtes für den Prozess (eingebracht von der Regionalregierung). Ziel des Gesetzentwurfs ist die dauerhafte Übernahme des Personals des 'Amtes für den Prozess' in den Ämtern des Gerichtsbezirks Trient. Dazu ist die Anpassung an staatliche Vorgaben nötig, die ähnliche Maßnahmen in anderen Bezirken vorsehen. Insgesamt 29 Mitarbeitende sind derzeit befristet beschäftigt, 7 beim Oberlandesgericht Trient, 17 beim Landesgericht Trient, 4 in Rovereto, 2 in Bozen. Die Auswahl erfolgt über ein vergleichendes Auswahlverfahren (Rangliste). Auf Staatsebene sei die Stabilisierung bereits vorgenommen worden, erklärte Präsident Arno Kompatscher, nun wolle dies auch die Region tun. Für die Maßnahme würden 1,5 Mio. Euro aus dem Haushalt der Region vorgesehen, aber die Finanzierung durch den Staat sei noch zu klären - aus Sicht der Region zahle der Staat zu wenig für diese delegierte Zuständigkeit.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) meinte, die Finanzierung sei eigentlich Aufgabe des Staates. Eine Reform sei notwendig, Italien hinke bei der Prozessdauer anderen europäischen Ländern hinterher.
Andrea de Bertolini (PD) sah ebenfalls das Problem der Ineffizienz der italienischen Justiz. Die Dezentralisierung der Verwaltung könne ein Anreiz zur Verbesserung sein. Die Region stelle der staatlichen Justiz Personal und Ausrüstung zur Verfügung, und man sehe bereits positive Auswirkungen. Es handle sich übrigens um Personal aus der Region, Absolventen der Rechtsfakultäten von Trient und Innsbruck. Es brauche nun einen Dialog mit der Gerichtsbarkeit, auch im Hinblick auf die neue Agentur für Justizwesen.
Chiara Maule (Campobase) sah die neue Zuständigkeit für die Justizverwaltung als wesentlich für die Autonomie. Heute tue sich die öffentliche Verwaltung schwer mit der Personalsuche, umso wichtiger sei es, diese provisorischen Arbeitsverhältnisse zu stabilisieren.
Die Alternative wäre, diese Zuständigkeit beim Staat zu belassen, antwortete Präsident Kompatscher auf den Einwand Zimmerhofers. Die Region strecke das Geld nur vor. Die Abmachung sei, dass der Staat weiterhin die Kosten übernehme, die er auch ohne Delegierung an die Region hätte. Die Zusatzkosten seien aber zu Lasten der Region. Zur Finanzierung gebe es mit Rom noch Gesprächsbedarf, ebenso stünden Gespräche zur Agentur an. Ziel müsse eine wesentliche effizientere Gestaltung der Justiz in der Region sein.
Die beiden Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde mit 39 Ja und 5 Enthaltungen genehmigt.
Anfrage Nr. 202 mit mündlicher Antwort: Erläuterungen zu den politischen Entscheidungen der Regionalregierung im Hinblick auf die neue A22-Ausschreibung (eingebracht vom Abg. Kaswalder). Kaswalder ersuchte die Regionalregierung, 1. das Thema der neuen Ausschreibung für die Vergabe der A22-Konzession - ausgehend von der Entscheidung, dem derzeitigen Konzessionsinhaber, der Brennerautobahngesellschaft AG, kein Vorzugsrecht einzuräumen - zu vertiefen und Auskunft zu nachstehenden Fragen zu erteilen: 2. Ist die Umwandlung der Gesellschaft in eine „Inhouse-Gesellschaft' noch machbar und welche rechtlichen und technischen Schwierigkeiten könnten sich hierfür im Lichte des Urteils Nr. 495/2026 des Verwaltungsgerichts Latium ergeben? 3. Verfügt die Brennerautobahngesellschaft AG im Hinblick auf die neue Konzessionsausschreibung für die A22 bereits über die erforderliche wirtschaftlich finanzielle Leistungsfähigkeit, um mit anderen an der Vergabe interessierten Akteuren konkurrieren zu können bzw. unternimmt sie bereits Schritte, um zeitnah mögliche Partnerschaften mit regionalen oder überregionalen Unternehmen einzugehen? 4. Welche rechtlichen und finanziellen Hürden könnten sich ergeben, wenn die Region Trentino Südtirol die Brennerautobahngesellschaft durch eine direkte Kapitalzufuhr - etwa im Rahmen einer etwaigen Kapitalerhöhung - unterstützen möchte? 5. Bleibt der vorgesehene Investitionsplan im Umfang von rund 7 Milliarden Euro unabhängig vom Ausgang des Vergabeverfahrens bestehen?
Die neue europaweite Ausschreibung der A22‑Konzession stellt einen Wendepunkt dar, insbesondere weil dem bisherigen Konzessionär Brennerautobahn AG kein Vorzugsrecht eingeräumt wird, erklärte Walter Kaswalder (Patt-Fassa). Eine lange diskutierte Lösung - die Inhouse‑Vergabe - wurde zuletzt durch kritische Stellungnahmen des Rechnungshofs und das Urteil Nr. 495/2026 des Verwaltungsgerichts Latium in Frage gestellt, insbesondere wegen der Vermischung von territorialem Einfluss und staatlichen Zuständigkeiten. Zugleich könnte eine Inhouse‑Lösung unter bestimmten Anpassungen eventuell weiterhin möglich sein. Kaswalder betonte, dass es nicht nur um technische oder juristische Fragen geht, sondern um die grundsätzliche Fähigkeit von Politik und Gesellschaft, auch in einem wettbewerblichen Marktumfeld die Verbindung zum eigenen Territorium zu bewahren. Ein zentrales Anliegen ist, sicherzustellen, dass die Erträge der Infrastruktur weiterhin regional reinvestiert werden und damit der ursprünglichen europäischen und autonomistischen Vision der A22 treu bleiben.
Der Konzessionsgeber sei der Staat, antwortete Präs. Arno Kompatscher, und dieser entscheide über das Verfahren, nicht die Region. Das letzte Inhouse-Modell, dem der Staat zugestimmt hätte, wäre eine Gesellschaft gewesen, in der nur der Staat letztendlich entscheide - so etwas wollte man nicht. Die Regierung sei nun, gestützt auf ein EuGH-Urteil, der Auffassung, dass das Verfahren ohne Vorzugsrecht durchgeführt werden müsse. Die Autobahngesellschaft bereite sich nun auf dieses Verfahren vor. Kompatscher warnte vor politischen Eingriffen der Region, die indirekt Wettbewerberin sei, das wäre eine Wettbewerbsverzerrung laut Strafrecht. Er sei persönlich der Auffassung, dass die Brennerautobahn AG alle Voraussetzungen habe, den Wettbewerb zu gewinnen. Aber wer immer gewinne, müsse 10 Mrd. in das Territorium investieren, insofern habe man bereits gewonnen.
Zur Brennerautobahn wurden auch zwei Anträge vorgelegt, die der Regionalrat in gemeinsamer Debatte behandeln wollte: Begehrensantrag Nr. 10: Einführung eines zeitgemäßen Autobahn-Mautsystems und Rückbau der Mautstationen (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Knoll, Atz und Rabensteiner) und Beschlussantrag Nr. 28: Gezielte Intervention beim Infrastruktur- und Verkehrsministerium zur Umsetzung des Verursacherprinzips („Wer verschmutzt, zahlt') und zur Einführung der europäischen Umweltmaut auf der Brennerautobahn A22 (eingebracht von den Abg. Parolari, de Bertolini, Manica, Calzà, Maestri, Zanella, Franzoia, Repetto und Coppola).
Zuvor wurden die Arbeiten für eine Beratung innerhalb der Mehrheit unterbrochen. Im Anschluss an die Beratung teilte Präs. Kompatscher mit, dass es auch in der Mehrheit unterschiedliche Positionen zum Thema gibt. Beim Mautsystem gebe es technische Probleme, da müsste man sich an Rom wenden, zu einem anderen Aspekt an die Euregio. Zu einem Free-Flow-Mautsystem gäbe es Konsens in der Mehrheit. Er schlage vor, die Anträge umzuformulieren. Zimmerhofer und Parolari erklärten sich damit einverstanden.
Begehrensantrag Nr. 11: Stärkung der Jugendteilhabe mithilfe der Europäischen Bürgerinitiative (eingebracht von den Abg. Ploner Alex, Köllensperger, Rieder und Ploner Franz). Der Regionalrat möge Parlament und Regierung Italiens auffordern, die europäische politische Bildung zu stärken, Beteiligungsinstrumente in Schulen zu verankern, digitale Beteiligungsplattformen zu verbessern, einheitliche, vernetzte Systeme auf EU-, nationaler und regionaler Ebene zu schaffen, das Mindestalter für EBI auf 16 Jahre zu senken und mehr Jugendliche einzubeziehen, analog zur regionalen Praxis.
Die EBI ist ein EU‑Instrument, mit dem 1 Mio. Bürger und Bürgerinnen aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten die EU‑Kommission zu Gesetzesvorschlägen auffordern können, erklärte Alex Ploner (Team K). Festgestellte Probleme: Geringe Sichtbarkeit und Wirkung der EBI trotz Reformen. Hoher organisatorischer und finanzieller Aufwand für Initiativen. Ungleichgewicht zwischen großem Aufwand (1 Mio. Unterschriften) und begrenzt konkreten Ergebnissen. Starker Bezug zu Trentino‑Südtirol: Initiative „Minority SafePack' begann in Brixen.
Zeno Oberkofler (Grüne) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Die Beteiligung der Jugend müsse konkret sein, nicht nur symbolisch. Denn die Jugend müsse in der Zukunft die Folgen jener Entscheidungen tragen, die heute getroffen würden. Man rede zu oft über die Jugend und zu wenig mit ihr, etwa über den Generationenvertrag oder die Wehrpflicht.
Michele Malfer (Campobase) meinte, die sogenannte Politikmüdigkeit sei oft nur ein Vorwand der Politik, bestimmte Themen nicht anzugehen. Die Jugend spüre diese Themen, sei aber nicht eingebunden. Ihre Beteiligung sei zu fördern, ebenso die politische Bildung.
Michela Calzà (PD) begrüßte den Antrag. Die Politik werde heute als entfernte Institution wahrgenommen, umso mehr müsse man Wege finden, damit die Jugend sich eingebunden fühle. Es gebe eine Reihe von Beteiligungsmöglichkeiten, die man auf die Jugend ausdehnen könne, allem voran auf Gemeindeebene.
Ass. Franz Locher bezeichnete den Bildungsbereich als sehr wichtig im Rahmen dieses Anliegens, aber es werde nicht leicht sein, das in den verschiedenen Schulsystemen unterzubringen. Bei der Senkung des Wahlalters würden sich viele Staaten bereits bewegen. Region und Regionalrat täten bereits viel für die politische Bildung der Jugend, daher werde man dem Antrag nicht zustimmen.
In seiner Replik zeigte sich Alex Ploner überrascht über die Position der Regionalregierung. Der Antrag richte sich nicht an die Region, sondern an Staat und EU. Er warnte davor, die Jugend nicht ernst zu nehmen, die Jugend merke sich das.
Michele Malfer meinte, man gebe ein schlechtes Bild ab, wenn man nicht einmal ein positives Signal senden wolle.
Der Antrag wurde mit 27 Ja, 30 Nein und 1 Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 27: Regionale Koordinierung und Austausch über mögliche gesetzliche Regelungen zum medizinisch assistierten Suizid (eingebracht von den Abg. Ploner Franz, Köllensperger, Ploner Alex und Rieder). Mit dem Antrag soll die Regionalregierung zu folgenden Maßnahmen verpflichtet werden: 1. Sicherstellung eines ständigen Austauschs mit den autonomen Provinzen Trient und Bozen über gesetzgeberische, organisatorische und gesundheitspolitische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ärztlich assistierten Suizid. 2. Förderung der Kooperation zwischen den beiden autonomen Provinzen, insbesondere im Hinblick auf Verfahrensabläufe, Organisation des Gesundheitswesens, Ethikkomitees und Datenerhebung. 3. Anregung eines gemeinsamen politischen und institutionellen Dialogs über Gesetzesinitiativen, auch durch Anhörungen von Fachleuten aus den Bereichen Biorecht, Palliativmedizin, Gesundheitsethik und Verfassungsrecht. 4. Weiterleitung der Ergebnisse des institutionellen Austauschs an das italienische Parlament und die italienische Regierung, mit Betonung der Notwendigkeit einer umfassenden gesamtstaatlichen Regelung zur Sicherstellung einheitlicher Standards und verfassungsrechtlich garantierter Rechte.
Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des Strafgesetzbuches bezüglich Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt, insbesondere bei irreversiblen Krankheiten mit unerträglichem Leid, wenn lebenserhaltende Maßnahmen angewendet werden und die Person entscheidungsfähig ist. Der staatliche Gesetzgeber hat trotz wiederholter Aufforderungen des Verfassungsgerichtshofs bisher keine umfassende Regelung erlassen, kritisierte Franz Ploner (Team K). Regionen und autonome Provinzen können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich tätig werden, solange die ausschließliche Zuständigkeit des Staates im Zivil- und Strafrecht gewahrt bleibt. Die Autonome Provinz Trient behandelt einen Gesetzentwurf zur Regelung der organisatorischen Voraussetzungen für den Zugang zum medizinisch assistierten Suizid. Die Südtiroler Landesregierung beabsichtigt, Gesetzesinitiativen zu ergreifen, um den Zugang zum medizinisch assistierten Suizid zu gewährleisten. Die Regierungserklärung der Region Trentino-Südtirol betont die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Provinzen im Gesundheitsbereich. Die Region sollte zur Synthese führen, damit beide Provinzen dieses Thema einheitlich behandeln. Der Wohnort sollte nicht ausschlaggebend sein, wie man in solchen Situationen behandelt wird.
Die Bürger stünden derzeit vor einer Rechtslücke, bedauerte Lucia Coppola (Grüne). Sie würden bei einem so schwierigen Thema alleingelassen, viele würden im Ausland um Hilfe suchen. Hier sei die öffentliche Meinung weiter als die Politik, die große Mehrheit sei für den assistierten Suizid bei unheilbarer Krankheit und unerträglichen Schmerzen.
Hubert Messner (SVP) wies darauf hin, dass es zur Zusammenarbeit im Gesundheitswesen einen Vertrag zwischen den beiden Provinzen gebe und dass man sich auch regelmäßig austausche. Die Zuständigkeit für das Gesundheitswesen bleibe aber bei den beiden Provinzen. In Südtirol gebe es Leitlinien für Begleitung und Behandlung am Lebensende, die auf der Grundlage von internationalen Expertisen und des geltenden Rechts erstellt wurden und nun mit einem Gesetz verankert werden. Trient sei einen anderen Weg gegangen.
Die Debatte wird am Nachmittag um 14.30 Uhr fortgesetzt.
AM
Videoaufnahmen (ohne Ton) von der Sitzung am 17. 6. 2026:
https://we.tl/t-f1dsNeCG1ebAA2f7