Die 2. und die 1. Gesetzgebungskommission sind heute in Bozen zusammengekommen, um eine Reihe von Gesetzentwürfen zu prüfen: Festanstellungen bei Gerichtsämtern, Führung der Handelskammern, Beobachtung der organisierten Kriminalität, Barrierefreiheit bei Wahlen, Wahlrecht ab 16, Referendum über Gemeindebeschlüsse.
Die 2. Gesetzgebungskommission hat zunächst den Gesetzentwurf Nr. 32 begutachtet: Stabilisierung des bei den Gerichtsämtern des Oberlandesgerichtssprengels Trient beschäftigten Personals des Amtes für den Prozess (eingebracht von der Regionalregierung). Ziel des Gesetzentwurfs ist die dauerhafte Übernahme des Personals des „Amtes für den Prozess' in den Gerichtsämtern des Bezirks Trient. Dazu ist die Anpassung an staatliche Vorgaben nötig, die ähnliche Maßnahmen in anderen Bezirken vorsehen. Insgesamt 30 Mitarbeitende sind derzeit befristet beschäftigt, 7 beim Oberlandesgericht Trient, 17 beim Landesgericht Trient, 4 in Rovereto, 2 in Bozen. Die Auswahl erfolgt über ein vergleichendes Auswahlverfahren (Rangliste). Der Gesetzentwurf wurde einstimmig gebilligt.
Gesetzentwurf Nr. 7: Änderung des Regionalgesetzes Nr. 7 vom 9. August 1982 (Ordnung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern von Trient und Bozen) betreffend die Zusammensetzung des Kammerausschusses (eingebracht von den Abg. de Bertolini, Parolari, Zanella, Coppola, Calzà, Maestri und Franzoia). Ziel des Gesetzentwurfes ist eine Garantie, dass alle Wirtschaftssektoren im Kammerausschuss vertreten sind: Mindestens ein Vertreter pro Sektor.
Antonella Brunet (Noi Trentino) meinte in ihrer Erklärung zur Stimmabgabe, dass sich eine Lösung des Anliegens, das verständlich sei, bereits anbahne.
Der Gesetzentwurf wurde mit 4 Ja und 6 Nein abgelehnt.
Abgabe eines Gutachtens über die finanziellen Auswirkungen gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf Nr. 14: Beobachtungsstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Stärkung der Kultur der Legalität (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Rieder, Ploner Alex und Ploner Franz). Der Gesetzentwurf war bereits von der 1. Gesetzgebungskommission behandelt und nicht genehmigt worden. Das Gutachten fiel mit 5 Ja und 5 Nein negativ aus (bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Vorsitzenden doppelt).
Die 1. Gesetzgebungskommission hat sich als erstes mit der Petition Nr. 1 befasst: Barrierefreiheit: Digitale Unterschrift für eine inklusive Demokratie (Erstunterzeichner Paolo Minotto), Behandlung des Berichtes der Gesetzgebungskommission. Der Bericht wurde einstimmig angenommen.
Gesetzentwurf Nr. 27: Wahlrecht ab 16 Jahren bei Volksabstimmungen, Bürgerbefragungen und Volksbegehren. Abänderung des Artikels 15 des Regionalgesetzes Nr. 2 vom 3. Mai 2018 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung (eingebracht von den Abg. Oberkofler, Foppa, Rohrer und Coppola). Mit diesem Gesetzentwurf will man eine einheitliche Regelung in der gesamten Region schaffen; bisher konnten die Gemeinden selbst entscheiden. Damit wolle man eine stärkere politische Beteiligung junger Menschen fördern und den Rückgang der Wahlbeteiligung entgegenwirken.
Zeno Oberkofler (Grüne) äußerte in seiner Stimmabgabeerklärung die Hoffnung, dass sich wenigstens im Plenum mehr Zustimmung finde. Der Gesetzentwurf wurde mit 5 Ja und 6 Nein abgelehnt.
Gesetzentwurf Nr. 31: Bestimmungen betreffend Volksabstimmungen zur Bestätigung von Gemeinderats- und Ausschussbeschlüssen - Ergänzung zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Rieder, Ploner Alex und Ploner Franz). Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Stärkung der direkten Demokratie auf Gemeindeebene durch Einführung eines neuen Instruments: das bestätigende Verwaltungsreferendum; die Bürger sollen direkt über wichtige Entscheidungen der Gemeinde (Rat oder Ausschuss) abstimmen können, bevor diese wirksam werden.
Nach einigen Stellungnahmen zur Generaldebatte wurde die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs vertagt.
AM