DEBATTEN ÜBER BRENNERAUTOBAHN
Präs. Kompatscher verweist auf das Wettbewerbsrecht und warnt vor Spekulationen. Ja zur Staatsbürgerschaft für die Nachfahren der ausgewanderten Trentiner. Zugang zu den Akten der Autonomiekommissionen.
Pressemitteilungen 13:07

Zu Beginn der Sitzung gedachte das Plenum der kürzlich verstorbenen ehemaligen Abgeordneten Carla Grandi (DC), die von 1964 bis 1968 Mitglied des Regionalrats war. Präsident Roberto Paccher erinnerte auch an den Jahrestag zum Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie.

Anschließend teilte  Paccher mit, dass die Abg. Eleonora Angeli aus der Fraktion 'Noi Trentino per Fugatti Presidente' ausgetreten und der Fraktion PATT-Fassa beigetreten ist.

Interpellation Nr. 5 mit mündlicher Antwort: Absichten des Infrastruktur- und Verkehrsministeriums und Rolle der Region nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem das Vorzugsrecht für die Vergabe der Brennerautobahn Konzession gekippt worden ist (eingebracht von der Abg. Maule). Die Anfrage thematisiert die Folgen des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das feststellt, dass das in der italienischen Gesetzgebung vorgesehene Vorzugsrecht bei Konzessionsvergaben nicht mit dem EU‑Recht vereinbar ist. Chiara Maule (Campobase) hatte dazu folgende Fragen: Welche Absichten verfolgt das Infrastrukturministerium nach dem EuGH‑Urteil hinsichtlich der Brennerautobahn-Konzession? Wurde die Region von der Regierung oder dem Ministerium offiziell eingebunden oder informiert? Welche politische und institutionelle Rolle will die Region jetzt wahrnehmen, auch in Hinblick auf die Beteiligung an der Brennerautobahn AG? Gibt es Überlegungen zu Alternativen zum derzeitigen Ausschreibungsverfahren - einschließlich anderer Modelle zur Konzessionsvergabe - und welche Maßnahmen will die Region ergreifen, um die öffentlichen Interessen zu schützen?
Präsident Arno Kompatscher bedauerte, dass er noch keine zufriedenstellende Antwort geben könne. Der Staat habe zunächst ein Inhouse-Verfahren angestrebt, sich dann aber für ein Vergabeverfahren entschieden. Und da sei das Urteil dazwischengekommen. Noch gebe es aber keine Entscheidung, wie man weiter verfahren wolle. Man sei noch mitten in einem Wettbewerbsverfahren, und um nicht der Wettbewerbsverzerrung bezichtigt zu werden, dürfe er nicht sagen, welche Lösungen er bevorzugen würde; das würden sowieso nur Spekulationen sein. Man sei Mitbewerber in einem Verfahren. Deswegen könne das Ministerium zu diesem Zeitpunkt auch nicht den Mehrheitseigentümer Region kontaktieren. Jetzt würden die Karten neu gemischt, und das MInisterium werde eine Entscheidung treffen müssen. Die Region könne jetzt nur auf diese Entscheidung warten und sich auf verschiedene mögliche Szenarien vorbereiten. Sobald es Nachrichten aus dem Ministerium gebe, werde er gerne den Regionalrat informieren.
Chiara Maule zeigte sich mit der Antwort nicht zufrieden. Der Regionalrat sei der zuständige Ort für den Aktionäre Region, um wichtige Informationen zu geben. 

Beschlussantrag Nr. 17: Zuständigkeit der Region für Justiz und Strafvollzug (eingebracht von den Abg. Foppa, Rohrer, Oberkofler und Coppola). Die Regionalregierung wird aufgefordert, gegenüber dem Staat, den beiden autonomen Provinzen und, falls erforderlich, der Sechser- und Zwölferkommission alles Notwendige zu unternehmen, um diesen wichtigen Schritt zu verwirklichen, damit die autonomen Institutionen zur Justizverwaltung, dem Strafvollzug und der Umerziehung der Straftäter tatkräftig beitragen können. 
Verantwortlich für die Haftanstalten von Trient und Bozen ist derzeit die in Padua errichtete Verwaltungsbehörde, die auch für Venetien und Friaul-Julisch Venetien zuständig ist. Der Antrag zielt auf eine eigene Behörde für Trentino-Südtirol ab. Die Region soll eigenständig in den Bereichen Gefängnisorganisation, Bau und Infrastruktur (inkl. Wohngebäude des Personals), Arbeitsorganisation innerhalb und außerhalb der Haft, Resozialisierungsmaßnahmen, Mediation, Verhältnis zu lokalen Einrichtungen und zum Sanitätswesen, handeln können. Eine eigene regionale Behörde würde auch kürzere Wege für Beschwerden und eine bessere Abstimmung mit regionalen Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitiken ermöglichen.
Die Beratung über den Antrag hatte bereits in der Februarsitzung begonnen (siehe Pressemitteilung).
Nach einer Unterbrechung für Beratungen innerhalb der Mehrheit erinnerte Präs. Arno Kompatscher daran, dass man bereits einen Antrag in diesem SInne angenommen habe. Die Region habe seit zehn Jahren die Zuständigkeit für die Verwaltung der Justiz, und nach einigen Anfangsschwierigkeiten spüre man langsam die Vorteile. Mit der Einrichtung der Agentur erwarte man sich weitere Verbesserungen. Was fehle, seien die vorgesehenen Vereinbarungen mit dem Justizministerium zu den verschiedenen Fachbereichen. Dadurch habe der Staat noch rund 100 Mio. Schulden bei der Region. Bevor das geklärt sei, wolle man nicht noch eine neue Baustelle aufmachen, daher rate er dazu, den Antrag einstweilen auszusetzen. Nach der Klärung könne man gerne darüber reden. Inhaltlich habe man dem Anliegen bereits zugestimmt. 
Brigitte Foppa (Grüne) zeigte sich mit dem Vorschlag einverstanden und beantragte die Vertagung bis September. Verwundert zeigte sie sich über die inhaltliche Debatte zum Antrag in der Februarsitzung. Sie habe nie verschwiegen, dass es sich beim Großteil der Häftlinge um Ausländer handle, aber das ändere nichts am Problem. 

Begehrensantrag Nr. 7: Erneute Prüfung der Anliegen der Nachkommen von Auswanderern aus den ehemaligen österreichisch-ungarischen Gebieten im Zusammenhang mit den durch das Gesetzesdekret Nr. 36/2025 vorgenommenen Änderungen in Bezug auf die Staatsbürgerschaft (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Rieder, Ploner Alex und Ploner Franz). Parlament und Regierung werden aufgefordert, 1. die Anliegen und die Rechtsansprüche der Nachkommen der Auswanderer, die vor 1920 aus dem Trentino (dem ehemaligen Welschtirol), Südtirol und Julisch Venetien (dem ehemaligen österreichischen Küstenland) ausgewandert waren, ernsthaft zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gelte denjenigen, die die Staatsbürgerschaft gemäß Gesetz Nr. 379 vom 14. Dezember 2000 erworben haben; 2. das Gesetzesdekret Nr. 36 vom 28. März 2025 umgehend abzuändern, damit die uneingeschränkte Übertragbarkeit der Staatsbürgerschaft für die Nachkommen der Gemeinschaften aus dem Trentino, Südtirol und Julisch Venetien wiederhergestellt wird, die 3 entstandenen Diskriminierungen beseitigt und die Rechtssicherheit sowie die volle Anerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit dieser Gemeinschaften gewährleistet werden. 
Die Behandlung des Antrags hatte bereits in der Februar-Sitzung begonnen.
Die Einbürgerung von Nachkommen der Auswanderer wurde mit dem genannten Dekret eingeschränkt: Ab der dritten Generation (Urenkel und weiter) können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Übertragung der Staatsbürgerschaft von Bürgern, die sie über die Legge 379/2000 erworben haben, an ihre Kinder wird stark eingeschränkt. Minderjährige, die vor dem 24. Mai 2025 geboren wurden und noch nicht bei Konsulaten registriert waren, verlieren die italienische Staatsbürgerschaft. Kinder dieser Gruppen sind zudem von alternativen Wiedererwerbsverfahren ausgeschlossen, die anderen bis Mai 2026 offenstehen.
Die Debatte zum Antrag hatte bereits im Februar (siehe Pressemitteilung) begonnen.
Andrea de Bertolini (PD) unterstützte den Antrag, es handle sich um ein wichtiges Thema.
Ass. Franz Locher erklärte die Unterstützung der Regionalregierung für den Antrag. 
Paul Köllensperger (Team K) dankte für die Zustimmung. Es gebe eine Gemeinschaft von Nachfahren früherer Auswanderer, die an der Sache sehr interessiert seien. Es sei auch für die Region von Interesse, auch im wirtschaftlichen Sinne. 
Stefanie Segnana (Lega) unterstützte den Antrag ebenfalls. Einige Abgeordnete hätten diese Trentiner in Brasilien besucht und dort auch Kontakte geknüpft. 
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) plädierte für eine Präzisierung des Antrags. Er verstehe das Anliegen der Trentiner in Brasilien, aber in dieser Formulierung würde die Maßnahme das halbe Ötztal betreffen, weil z.B. viele aus dem Passeiertal vor 1920 dorthin gezogen seien. Es könnte auch einen Kroaten betreffen, der in Trient gelebt habe. Man sollte die Maßnahme auf die italienische Sprachgruppe begrenzen.
Zeno Oberkofler (Grüne) kündigte Enthaltung an. Man sei bei der Staatsbürgerschaft für die ius culturae, also zugunsten jener, die reale Bindungen an dieses Land hätten, nicht nur eine Abstammung. 
Michele Malfer (Campobase) kündigte Zustimmung an. Es handle sich um eine historische Wiedergutmachung für eine Vielzahl von Trentinern.
Walter Kaswalder (Patt-Fassa) unterstützte den Antrag ebenfalls. Er sei ebenfalls in Brasilien gewesen, um diese Gemeinschaft zu besuchen. 
Mit diesem Antrag wolle man ein Recht anerkennen, erklärte Roberta Parolari (PD). Sie verstehe die Einwände Oberkoflers, aber hier gehe es um Gleichbehandlung zwischen Auswanderern. 
Antonella Brunet (Noi Trentino) berichtete, dass viele in jener Gemeinschaft noch den Trentiner Dialekt pflegten.
Die Betroffenen würden Oberkoflers Kriterien entsprechen, denn sie würden wirklich Interesse an ihrer alten Heimat zeigen, präzisierte Paul Köllensperger.
Ass. Franz Locher erklärte, dass noch juristische Klärungen notwendig seien, und das letzte Wort werde das Verfassungsgericht haben. 
Paul Köllensperger erklärte sich einverstanden, die Maßnahme im Sinne Knolls auf die italienische Sprachgruppe einzuschränken. 
Der Antrag wurde mit 49 Ja und 3 Enthaltungen angenommen.

Begehrensantrag Nr. 4 (ehemaliger Beschlussantrag Nr. 12) über die Digitalisierung und den Zugang der Abgeordneten zu den Akten und Dossiers betreffend die Entwürfe zu den Durchführungsbestimmungen, die von der paritätischen Zwölferkommission von 1973 bis heute ausgearbeitet wurden (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Ploner Alex, Ploner Franz und Rieder). Um dies zu ermöglichen, soll der italienischen Regierung eine entsprechende Vereinbarung vorgeschlagen werden. Das digitale Archiv sollte auch für institutionelle, Studien- und Forschungszwecke zugänglich sein. 
Diese Durchführungsbestimmungen sind entscheidend für die Festlegung der Zuständigkeiten der autonomen Provinzen und der Region sowie für die Vermeidung von Kompetenzkonflikten vor dem Verfassungsgericht, betonte Paul Köllensperger (Team K). Seit 1973 wurden ca. 190 Entwürfe von Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet, davon etwa 100 nach 1992 und 70 nach der Verfassungsreform 2001. Es existiert bereits eine digitale Plattform für die Kommissionsmitglieder, aber keine systematische Sammlung für die gesamte historische Dokumentation. Abgeordnete benötigen Zugang zu vollständigen Akten, um ihre Kontroll- und Gesetzgebungsaufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können. Bisher fehlt ein gemeinsames, sicheres und zugängliches Archiv für alle historischen und aktuellen Dokumente.
Zeno Oberkofler (Grüne) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Mit der anstehenden Autonomiereform bekomme die Sechserkommission noch mehr Gewicht. Umso wichtiger seien Transparenz und Einbindung von Regionalrat und Landtagen. 
Andrea de Bertolini (PD) bezeichnete die Sechser- und die Zwölferkommission als zentrale Gremien für die Umsetzung der Autonomie. Deswegen sollten die Akten dieser Kommissionen auch aufbewahrt werden und zugänglich sein. 
Michele Malfer (Campobase) betonte, dass es auch um die Demokratie gehe. Die Abgeordneten sollten wissen können, was in diesen für die Autonomie so wichtigen Kommissionen besprochen werde. 
Ass. Franz Locher erklärte, dass der Zugang zu den Akten bereits gegeben sei. Man wolle das nicht komplizierter machen.
Der Antrag wurde mit 26 Ja und 28 Nein abgelehnt

Beschlussantrag Nr. 20: Für die Stärkung der öffentlichen Kontrolle gegenüber der Brennerautobahn AG und für die Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Gesetzmäßigkeit und der demokratischen Nachhaltigkeit bei der Führung der beteiligten Gesellschaften (eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Köllensperger, Rieder, Ploner Alex und Ploner Franz). Die Forderungen des Antrags: 1. Die Regionalregierung soll in allen zuständigen Gremien dafür eintreten, dass die Brennerautobahn AG als öffentliche Verwaltung eingestuft bleibt - inklusive der damit verbundenen Regeln zu Finanzen, Transparenz und öffentlichen Verträgen. 2. Die regionalen Vertreter im Verwaltungsrat sollen verbindliche Vorgaben erhalten, damit die gemeinsame öffentliche Kontrolle gestärkt und intransparente oder unverantwortliche Managementpraktiken verhindert werden. 3. Die Regionalregierung soll einen detaillierten Bericht vorlegen über die derzeitigen Steuerungs- und Kontrollinstrumente, insbesondere zu Investitionen, Umweltaspekten, ethisch‑sozialen Zielen und der Führungsebene der Gesellschaft. 4. Gemeinsam mit den übrigen öffentlichen Anteilseignern soll ein Entwurf zur Reform der Statuten und der Governance-Struktur ausgearbeitet werden, um den öffentlichen Charakter, Transparenz und demokratische Mitwirkung zu stärken.
Die Brennerautobahn AG ist ein öffentlich dominiertes Unternehmen mit strategischer Bedeutung. Ihr Versuch, aus dem ISTAT-Verzeichnis der öffentlichen Verwaltungen gestrichen zu werden, gefährdet Transparenz, Kontrolle und demokratische Rechenschaftspflicht, erklärte Paul Köllensperger (Team K). Die Regionalregierung hat bislang nur unzureichend auf  Anfragen reagiert, weshalb stärkere Maßnahmen gefordert seien. Ob die AG ein öffentliches Unternehmen sei oder nicht, sei auch ein Kernpunkt bei der Geschichte um die Konzessionsvergabe. Eine Inhouse-Lösung habe man nicht gewollt, und es habe sich bald gezeigt, dass der Weg über ein PPP nicht funktioniere. Die AG sei ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Verkehrspolitik in der Region, daher könne man sie nicht als privates Unternehmen sehen. Sie sei zu 84 Prozent in öffentlicher Hand. Als öffentliches Unternehmen habe sie auch bei einem Wettbewerb einen besseren Stand. 
Andrea de Bertolini (PD) bezeichnete es als irreparable Katastrophe, sollte die Brennerautobahn AG den Wettbewerb verlieren. Er zeigte sich enttäuscht über die mangelnde Auskunftsfreudigkeit Kompatschers zu den Entwicklungen, aber auch über das Ministerium, das mit einer Entscheidung auf sich warten lasse. Die AG sei hauptsächlich in öffentlicher Hand, daher müsse auch eine Kontrolle durch die Institutionen möglich sein. 
Francesco Valduga (Campobase) sah schleichende Rückschritte in den Positionen KOmpatschers. Zuerst sei er für die Inhouse-Lösung gewesen, dann nicht mehr, früher habe er das Vorzugsrecht als wetterfest präsentiert, jetzt zeige er sich nicht mehr so sicher, und heute verweigere er weitere Informationen unter Berufung auf das Wettbewerbsrecht. Er sollte wenigstens sagen, in welche Richtung man gehen wolle, schließlich gehe es um eine Gesellschaft, die den Steuerzahlern gehöre. Valduga fragte, wie es um den Fonds für die Eisenbahn stehe und welche Rolle er beim Wettbewerb bzw. bei einer eventuellen Auflösung spiele. 
Präs. Arno Kompatscher betonte, dass es beim Antrag um die Rechtsnatur der AG gehe. Ob man sie in der Debatte für öffentlich oder nicht erkläre, ändere rechtlich nichts. Man könne darüber reden, dürfe aber nicht behaupten, dass diese Rechtsnatur Einfluss auf das laufende Vergabeverfahren habe. Es gebe verschiedene Möglichkeiten, eine Autobahn zu betreiben, der Staat könne sie selbst betreiben oder auch die Führung übertragen. Eine Inhouse-Lösung gehe laut EU nur, wenn die Gesellschaft zu 100 Prozent öffentlich sei. Eine Inhousegesellschaft, in der der Staat das letzte Wort habe, wolle man nicht. Die privaten Teilhaber der AG könne man nicht enteignen, daher sei man vom Inhouse-Weg abgekommen. Daher habe man das Angebot der Regierung angenommen: einen Wettbewerb, bei dem die Region entscheide, was in der Ausschreibung drinstehe. In der derzeitigen Phase sei es besonders wichtig, dass das MInisterium nach wie vor zu den inhaltlichen Vorgaben des Verfahrens stehe.

Die Debatte wird am Nachmittag wieder aufgenommen.

Videoaufnahmen von der SItzung (Vormittag):
https://we.tl/t-7vNEjHH2J9 

(AM)