Anfrage nr. 143
BEANTWORTETEINREICHUNGSDATUM: 15 Juli 2025
EINGEREICHT VON: Abgeordneter
AUSKUNFTSPFLICHTIGE: Regionalregierung
GEGENSTAND: Verzicht - von Seiten der Regierung - auf die Klage der Verfassungsmäßigkeit von Artikel 16 des Kodex der örtlichen Körperschaften betreffend die Bewertung der Zulässigkeit der Volksabstimmungen in den Gemeinden der Provinz Bozen
Vorgelegter Text