Anfrage Nr. 143
BEANTWORTETEINGEBRACHT AM: 15. Juli 2025
EINGEBRACHT VON: Abgeordneter
ADRESSAT: Regionalregierung
GEGENSTAND: Verzicht - von Seiten der Regierung - auf die Klage der Verfassungsmäßigkeit von Artikel 16 des Kodex der örtlichen Körperschaften betreffend die Bewertung der Zulässigkeit der Volksabstimmungen in den Gemeinden der Provinz Bozen
Vorgelegter Text