Inhalt der Pflicht
Liste der finanzierten Projekte mit Angabe des einheitlichen Projektcodes (CUP), des Gesamtbetrags der Finanzierung, der Finanzierungsquellen, des Datums des Projektbeginns und des Umsetzungsstands
Bezugsbestimmungen
Art. 11 Abs. 2-quater des Gesetzes Nr. 3/2003, eingeführt durch Art. 41 Abs. 1 des GD Nr. 76/2020
Der einheitliche Projektcode (CUP) kennzeichnet eindeutig ein öffentliches Investitionsprojekt und besteht aus einem alphanumerischen Code mit 15 Zeichen, der zu Beginn der Projektplanung beantragt wird, sich nicht ändert und bis zum Projektabschluss zu verwenden ist. Nähere Informationen sind auf der Website der Abteilung für die Planung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik des Präsidiums des Ministerrats unter folgendem Link einsehbar:
Inhalt der Pflicht
Liste der finanzierten Projekte mit Angabe des einheitlichen Projektcodes (CUP), des Gesamtbetrags der Finanzierung, der Finanzierungsquellen, des Datums des Projektbeginns und des Umsetzungsstands
Bezugsbestimmungen
Art. 11 Abs. 2-quater des Gesetzes Nr. 3/2003, eingeführt durch Art. 41 Abs. 1 des GD Nr. 76/2020
Der einheitliche Projektcode (CUP) kennzeichnet eindeutig ein öffentliches Investitionsprojekt und besteht aus einem alphanumerischen Code mit 15 Zeichen, der zu Beginn der Projektplanung beantragt wird, sich nicht ändert und bis zum Projektabschluss zu verwenden ist. Nähere Informationen sind auf der Website der Abteilung für die Planung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik des Präsidiums des Ministerrats unter folgendem Link einsehbar: Open Cup